Zoff bei Air France
Stewardessen rebellieren gegen Kopftuch-Pflicht

Flugbegleiterinnen der Air France gehen auf die Barrikade: Die Angestellten sollen bei der Landung im Iran Kopftücher tragen.
Publiziert: 05.04.2016 um 09:09 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 10:59 Uhr
Stewardessen wehren sich gegen Kopftuch-Pflicht
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Zoff bei Air France:Stewardessen wehren sich gegen Kopftuch-Pflicht

Air-France-Flugbegleiterinnen sollen bei Landungen in Teheran das Haar mit einem Tuch bedecken. Diese Regelung führte zu Protesten von Flugbegleiterinnen. Nun plant die französische Fluggesellschaft eine Ausnahmeregelung.

Einsätze in den Iran sollen freiwillig sein

Stewardessen und Pilotinnen, die aus persönlichen Gründen beim Verlassen der Maschine im Iran kein Kopftuch tragen wollten, sollten für andere Flüge eingeteilt werden, sagte Personalchef Gilles Gateau dem Radiosender Europe 1 am Montag vor einem Treffen mit Gewerkschaftsvertretern. Sie sollten nicht zu Flügen nach Teheran gezwungen werden.

Den Air-France Stewardessen ist nicht mehr zum Lachen zumute: Vielen widerstrebt die Kopftuchpflicht bei Flügen in den Iran. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Air France hatte seine Flüge in den Iran 2008 ausgesetzt und nimmt sie am 17. April wieder auf, nachdem die westlichen Sanktionen gegen das Land aufgehoben wurden.

Dresscode: Hosen, locker sitzende Jacke und ein Kopftuch

Die Unternehmensleitung hatte die Mitarbeiter nach Gewerkschaftsangaben in einem internen Schreiben darüber informiert, dass weibliches Kabinenpersonal auf Flügen nach Teheran Hosen und eine locker sitzende Jacke tragen und beim Verlassen des Flugzeugs das Haar mit einem Tuch bedecken müsse.

Die Kopftuchvorschrift gilt bereits für einige Länder, unter anderem Saudi-Arabien. Die Gewerkschaften forderten, dass die Zusammensetzung der Crew auf freiwilliger Basis erfolgen müsse und dass Flugbegleiterinnen, die wegen der Kopftuchvorschrift nicht in den Iran fliegen wollen, keine Gehaltsabzüge bekommen dürften. Auch dürfe die Weigerung nicht in der Personalakte notiert werden.

Die Gewerkschaften verweisen auf frühere Ausnahmeregelungen, die während der Ebola-Krise für Flüge nach Conakry in Guinea sowie 2011 nach der Atomkatastrophe von Fukushima für Flüge nach Tokio galten. (SDA/kra)

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