In einem am Donnerstag veröffentlichten Brief an Facebook-Chef Mark Zuckerberg beziehen sie sich auf Medienberichte, wonach das Online-Netzwerk für bekannte Nutzer Ausnahmen bei der Durchsetzung seiner Inhalte-Regeln gemacht hatte. Das System, das dies möglich gemacht haben soll, heisst Cross-Check und bringt Facebook schon seit Wochen Ärger.
Die Generalstaatsanwälte fragen nun, ob unter den prominenten Nutzern, für die es Ausnahmen bei Cross-Check gab, auch Impfgegner mit vielen Facebook-Abonnenten waren. Speziell interessieren sie sich für das sogenannte «Desinformations-Dutzend». Das sind die wenigen Personen, von denen nach Analysen ein Grossteil der Falschinformationen über Corona-Impfstoffe in den USA verbreitet wurde.
Facebook betonte stets, dass das Online-Netzwerk konsequent gegen Falschinformationen über Corona-Impfstoffe vorgehe. Die Staatsanwälte verweisen auf Fälle, in denen Beiträge von Impfgegnern auf der Plattform geblieben seien - und wollen auch wissen, ob dabei finanzielle Überlegungen eine Rolle gespielt hätten.
Das nun umstrittene System mit dem Namen «Cross-Check» wurde laut Facebook eingeführt, um Fehler beim Entfernen von Inhalten zu vermeiden. Dabei werden solche Entscheidungen in einigen Fällen einer zweiten Prüfung unterzogen - zum Beispiel, um zusätzlichen Kontext oder andere Faktoren wie Nachrichtenwert zu berücksichtigen.
(SDA)