Ein US-Gericht ordnete demnach an, dass Google alle E-Mails, Kontaktlisten, gelöschten Nachrichten und Entwürfe der drei Nutzer herausgeben muss. Ausserdem sollte Google die IP-Adressen weitergeben, unter denen sich die Nutzer auf ihren E-Mail-Konten eingeloggt hatten.
Die Anordnung betrifft unter anderem Wikileaks-Mitarbeiterin Sarah Harrison, die als engste Beraterin von Julian Assange gilt, und den Sprecher der Organisation, Kristinn Hrafnsson.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass die USA unter anderem wegen Spionage und Diebstahl von Regierungseigentum gegen die Wikileaks-Mitarbeiter ermittelten. Die Anordnungen stammen bereits aus dem Jahr 2012.
Wikileaks zeigte sich empört, dass Google mehr als zwei Jahre gewartet habe, um die Organisation über die Durchsuchungen zu informieren. In einem Brief an Google erklärten Anwälte der Wikileaks-Mitarbeiter, sie seien «erstaunt und beunruhigt» darüber.
Sie forderten weitere Informationen von dem Internetkonzern. Google war den Angaben zufolge rechtlich verpflichtet, den Durchsuchungsbefehl vor den betroffenen Nutzern geheim zu halten.