Assange bezeichnete das UNO-Rechtsgutachten als «Sieg» und «bedeutende Entscheidung. Es sei nun an Schweden und Grossbritannien, »das Urteil umzusetzen«, da es rechtlich bindend sei, sagte Assange am Freitag per Videoschaltung auf der Medienkonferenz seiner Anwälte.
Die UNO-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hatte zuvor den jahrelangen erzwungenen Aufenthalt Assanges in der ecuadorianischen Botschaft als »willkürliche Inhaftierung« durch Grossbritannien und Schweden eingestuft. Sie forderte, dass der Australier sofort ungehindert die Botschaft verlassen könne. Er habe ausserdem ein Recht auf Entschädigungen durch beide Länder.
Assange hatte sich Mitte 2012 in die Botschaft geflüchtet. Seitdem verliess er das Gelände nicht, weil ihm dann sofort die Festnahme durch die britischen Behörden und die Überstellung nach Schweden gedroht hätten. Gegen Assange liegt ein Haftbefehl vor. Er soll in Schweden zu Vergewaltigungsvorwürfen befragt werden.
Wikileaks hatte geheime US-Militärdokumente veröffentlicht und Washington dadurch schwer verärgert. Assange erklärt, er fürchte eine Auslieferung aus Schweden in die USA.
Grossbritannien und Schweden wiesen die Entscheidung des UNO-Gremiums entschieden zurück. Die Einstufung von Assanges Aufenthalt als »willkürliche Inhaftierung« durch die UNO-Experten ändere nichts an der Haltung Grossbritanniens, erklärte ein britischer Regierungssprecher am Freitag.
London weise diese »Behauptung kategorisch zurück« und habe der UNO bereits gesagt, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. Assange sei »niemals« von Grossbritannien willkürlich inhaftiert worden, fuhr der Regierungssprecher fort.
Gegen den Australier liege ein Haftbefehl vor und Grossbritannien habe folglich die Pflicht, ihn festzunehmen und an Schweden zu überstellen. Ein »diplomatisches Asyl« erkenne London nicht an, hiess es weiter.
Auch Schweden verwahrte sich gegen die Einstufung als »willkürliche Inhaftierung«: Stockholm sei mit der Entscheidung der UNO-Arbeitsgruppe in Genf »nicht einverstanden", erklärte das schwedische Aussenministerin in einem Schreiben an das Gremium. Die UNO-Experten hätten nicht das Recht, sich in eine laufende Justizangelegenheit einzumischen.