Die konservative Juristin Amy Coney Barrett (48) soll den Platz der verstorbenen Liberalen-Ikone Ruth Bader Ginsburg (†87) am Obersten Gericht der USA einnehmen. Barrett gehöre zu den brillantesten Rechtsexperten in den USA, sagte Präsident Donald Trump (74) am Samstag zur Bekanntgabe seiner Nominierung in Washington.
Mit der 48-jährigen Barrett hätten die konservativen Richter eine klare Mehrheit von sechs der neun Sitze am Supreme Court. Das könnte die amerikanische Gesellschaft nachhaltig verändern. Die katholische Richter-Kandidatin und Mutter von sieben Kindern beunruhigt Liberale.
Das Oberste Gericht hat in den USA oft das letzte Wort bei Grundsatzfragen zu Streitthemen wie Abtreibung, Einwanderung, Waffenrecht und Diskriminierung. Es gilt als wahrscheinlich, dass amerikanische Konservative einen neuen Anlauf machen könnten, das Recht auf Abtreibung und gleichgeschlechtliche Ehen vor Gericht zu kippen oder zumindest einzuschränken.
In ihrer Ansprache nach der Nominierung sagte Barrett, dass sie zur Philosophie des 2016 verstorbenen erzkonservativen Richters Antonin Scalia (1936-2016) stehe, dem Wortlaut der Gesetze zu folgen. «Ich liebe die Vereinigten Staaten und ich liebe die Verfassung der Vereinigten Staaten.» Sie stellt sich auf Widerstand gegen ihre Positionen ein: «Ich habe keine Illusionen, dass der Weg vor mir einfach sein wird, weder auf kurze, noch auf lange Sicht.»
Gesetz stehe über Glaube
Die 48-jährige Barrett wurde bereits in den vergangenen Tagen als aussichtsreichste von mehreren Kandidatinnen gehandelt. Sie ist seit 2017 Richterin an einem Berufungsgericht. Die Katholikin gilt als Abtreibungsgegnerin. Das macht ihre Kandidatur attraktiv für erzkonservative Kreise, während sich Liberale schon 2017 besorgt zeigten. Bei der Anhörung im US-Senat für ihren aktuellen Posten betonte Barrett, dass sie sich nur vom Gesetz und nicht von ihrem Glauben leiten lasse.
Die Richter am Obersten Gericht werden auf Lebenszeit ernannt. Sie werden vom Präsidenten vorgeschlagen und vom Senat bestätigt. Die Republikaner haben in der Kammer eine Mehrheit von 53 der 100 Sitze. Trump strebt eine Besetzung von Ginsburgs Posten noch vor der Präsidentenwahl am 3. November an. Laut Medienberichten soll die erste Anhörung Barretts auf den 12. Oktober angesetzt werden. Mit Barrett würde Trump bereits den dritten Sitz am Obersten Gericht besetzen.
Bisher haben sich lediglich zwei republikanische Senatorinnen gegen eine so schnelle Entscheidung ausgesprochen. Die Demokraten um Trump-Herausforderer Joe Biden (77) verlangen dagegen, dass der Sieger der Präsidentenwahl über die Ginsburg-Nachfolge entscheidet.
Trump will Oberstes Gericht vor Präsidentenwahl komplett besetzt haben
Zur Kontroverse um die Nominierung trägt auch bei, dass im Jahr 2016 die Republikaner im Senat einen Kandidaten des damaligen Präsidenten Barack Obama (59) für die Nachfolge des verstorbenen Richters Antonin Scalia blockiert hatten. Mehrheitsführer Mitch McConnell (78) erklärte damals zur Begründung unter anderem, dass der Senat in einem Wahljahr grundsätzlich keine Richterposten am Supreme Court besetzen sollte. Jetzt nahm er diese Regel mit der Begründung zurück, dass diesmal das Weisse Haus und der Senat in der Hand einer Partei seien.
Trump sagte zudem, dass er das Oberste Gericht auch mit Blick auf mögliche Streitigkeiten um den Ausgang der Präsidentenwahl komplett besetzt haben wolle. Der Präsident behauptet bereits seit Wochen, dass per Post abgeschickte Stimmzettel die Gefahr von Wahlfälschung drastisch erhöhten. Experten und Wahlverantwortliche bestreiten dies. In der Corona-Krise greifen unterdessen viel mehr US-Bürger als üblich zur Briefwahl.
Ginsburg starb am Freitag vergangener Woche an den Folgen einer Krebserkrankung. Die 87-Jährige war eine Ikone der Liberalen in Amerika. (SDA)
Mit Amy Coney Barrett soll eine konsequent konservative Juristin ins Oberste Gericht der USA einziehen. Und eine, die sich bereit gezeigt hat, mit bisherigen Auslegungen der US-Verfassung zu brechen. Diese Position könnte von grosser Bedeutung werden, sollten bei einem künftigen Supreme Court mit klarer konservativer Mehrheit zum Beispiel Verfahren zur Rechtmässigkeit von Abtreibungen oder gleichgeschlechtlicher Ehen landen. Beides gilt als wahrscheinlich.
«Ich neige dazu, denen zuzustimmen, die sagen, dass eine Richterin der Verfassung verpflichtet ist - und dass es für sie legitimer ist, ihr Verständnis der Verfassung durchzusetzen, statt eine Präzedenzfall-Entscheidung, die ihr aus ihrer Sicht widerspricht», schrieb Barrett 2013 in einem Artikel. Zugleich müssten aber auch die Argumente für einen Erhalt der Präzedenz-Entscheidung berücksichtigt werden, schränkte sie ein.
Barrett tritt seit Jahrzehnten als überzeugte Katholikin in Erscheinung. Deswegen ging es schon 2017 bei der Anhörung für ihren aktuellen Richterposten an einem Berufungsgericht mehr als einmal um die Frage, ob der Glaube ihre Entscheidungen beeinflussen könnte.
«Kontroverse» Barrett
«Ich sehe keinen Widerspruch zwischen einem aufrichtigen Glauben und meinen Pflichten als Richterin», sagte Barrett damals. Sie werde sich immer nur von dem Gesetz leiten lassen. Und: «Ich würde meine persönlichen Überzeugungen nie dem Gesetz aufzwingen.» Ein Richter dürfe aus dem Wunsch heraus entscheiden, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen, ergänzte sie.
Einige Senatoren - sowohl Demokraten als auch Republikaner - gaben damals zu bedenken, dass die eigenen Erlebnisse und Ansichten unweigerlich auch juristische Entscheidungen beeinflussten. Insbesondere die demokratische Senatorin Diane Feinstein (87) bezeichnete Barrett als «kontrovers»: «Das Dogma lebt lautstark in Ihnen - und das macht besorgt, wenn Sie an grosse Themen herantreten sollten, für die viele Menschen in diesem Land jahrelang gekämpft haben.»
Zu diesen Themen gehören das Recht auf Abtreibungen und gleichgeschlechtliche Ehen. Das Oberste Gericht entschied jeweils 1973 und 2015, dass sie von der US-Verfassung gewährleistet werden. Den Erzkonservativen in Amerika sind sie unterdessen ein Dorn im Auge.
Keine Befürworterin von Abtreibungen
Bei ihrer Anhörung 2017 wich Barrett allen Fragen dazu aus, ob sie mit den damaligen Entscheidungen des Obersten Gerichts dazu einverstanden sei. Das sei egal, weil sie am Berufungsgericht unweigerlich der Rechtsprechung des Supreme Court folgen müsse, argumentierte sie. «Im Bezug auf gleichgeschlechtliche Ehen werden meine Überzeugungen überhaupt keine Rolle spielen», sagte Barrett unter anderem. Bei ihrer anstehenden Befragung im Senat dürften diese Fragen erneut aufkommen. Im Jahr 2017 war sie mit einer Mehrheit von 55 der 100 Senatoren-Stimmen bestätigt worden.
In den drei Jahren als Berufungsrichterin beschäftigte sich Barrett mit einigen kontroversen Fällen. So widersprach sie im vergangenen Jahr der Mehrheitsentscheidung ihre Gerichts als es um die Frage ging, ob es rechtmässig sei, verurteilten Straftätern den Waffenbesitz zu verbieten. Das Gericht bestätigte das Verbot. Barrett argumentierte dagegen, eine solche pauschale Regel mache den zweiten Zusatzartikel zur US-Verfassung, der den Waffenbesitz gesetzlich verankerte, «zu einem Recht zweiter Klasse». Stattdessen sollte das Verbot nur für Menschen gelten, die gefährlich seien.
Barretts Berufungsgericht befasste sich mehrfach mit Verfahren rund um Abtreibungen. Sie schloss sich der Mehrheitsentscheidung an, die eine Regelung in Chicago bestätigte, nach der Abtreibungsgegner Frauen nicht vor den Türen einer Klinik ansprechen dürfen. Nachdem eine Kammer aus drei Richtern ein Gesetz aus dem Bundesstaat Indiana für verfassungswidrig erklärte, wonach junge Frauen vor einer Abtreibung ihre Eltern informieren sollten, sprach sie sich dafür aus, den Fall vom kompletten Gericht hören zu lassen - wurde aber überstimmt.
Mutter von sieben Kindern
Barrett wuchs in einem Vorort von New Orleans auf, Recht studierte sie unter anderem an der katholischen Privatuniversität Notre Dame. Bis zu ihrer Ernennung an das Berufungsgericht war sie dort Rechtsprofessorin. Schon 1998 fiel Barrett als Ko-Autorin eines Artikels auf, der argumentierte, dass Katholiken unter den Richtern sich von Fällen zurückziehen sollten, bei denen sie einen Widerspruch zu ihrem Glauben sähen - wie etwa Entscheidungen zur Todesstrafe. Sie glaube weiterhin daran, sagte Barrett bei der Senatsanhörung 2017.
Oft aufgegriffen wurde auch eine Ansprache aus dem Jahr 2006, in der Barrett Notre-Dame-Absolventen auf den Weg gab, deren juristische Karriere sei ein Mittel zum Zweck - «dieser Zweck ist, das Königreich Gottes aufzubauen». Sie müssten zwar denselben ethischen Standards wie andere folgen. «Aber wenn Sie in Erinnerung behalten können, dass Ihr grundlegendes Ziel im Leben nicht ist, Jurist zu sein, sondern Gott zu lieben, zu kennen und zu dienen, werden Sie wahrhaft eine andere Art Jurist sein», sagte sie.
Barrett ist mit einem früheren Staatsanwalt verheiratet und hat sieben Kinder, zwei davon adoptiert aus Haiti. Sie gehört der katholischen Glaubensgruppe «People of Praise» an, die in den 70er Jahren von Notre-Dame-Absolventen gegründet wurde. Einige frühere Mitglieder behaupteten, zur Ideologie von «People of Praise» gehöre eine untergeordnete Rolle von Frauen, die Gruppe wies das zurück. (SDA)
Mit Amy Coney Barrett soll eine konsequent konservative Juristin ins Oberste Gericht der USA einziehen. Und eine, die sich bereit gezeigt hat, mit bisherigen Auslegungen der US-Verfassung zu brechen. Diese Position könnte von grosser Bedeutung werden, sollten bei einem künftigen Supreme Court mit klarer konservativer Mehrheit zum Beispiel Verfahren zur Rechtmässigkeit von Abtreibungen oder gleichgeschlechtlicher Ehen landen. Beides gilt als wahrscheinlich.
«Ich neige dazu, denen zuzustimmen, die sagen, dass eine Richterin der Verfassung verpflichtet ist - und dass es für sie legitimer ist, ihr Verständnis der Verfassung durchzusetzen, statt eine Präzedenzfall-Entscheidung, die ihr aus ihrer Sicht widerspricht», schrieb Barrett 2013 in einem Artikel. Zugleich müssten aber auch die Argumente für einen Erhalt der Präzedenz-Entscheidung berücksichtigt werden, schränkte sie ein.
Barrett tritt seit Jahrzehnten als überzeugte Katholikin in Erscheinung. Deswegen ging es schon 2017 bei der Anhörung für ihren aktuellen Richterposten an einem Berufungsgericht mehr als einmal um die Frage, ob der Glaube ihre Entscheidungen beeinflussen könnte.
«Kontroverse» Barrett
«Ich sehe keinen Widerspruch zwischen einem aufrichtigen Glauben und meinen Pflichten als Richterin», sagte Barrett damals. Sie werde sich immer nur von dem Gesetz leiten lassen. Und: «Ich würde meine persönlichen Überzeugungen nie dem Gesetz aufzwingen.» Ein Richter dürfe aus dem Wunsch heraus entscheiden, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen, ergänzte sie.
Einige Senatoren - sowohl Demokraten als auch Republikaner - gaben damals zu bedenken, dass die eigenen Erlebnisse und Ansichten unweigerlich auch juristische Entscheidungen beeinflussten. Insbesondere die demokratische Senatorin Diane Feinstein (87) bezeichnete Barrett als «kontrovers»: «Das Dogma lebt lautstark in Ihnen - und das macht besorgt, wenn Sie an grosse Themen herantreten sollten, für die viele Menschen in diesem Land jahrelang gekämpft haben.»
Zu diesen Themen gehören das Recht auf Abtreibungen und gleichgeschlechtliche Ehen. Das Oberste Gericht entschied jeweils 1973 und 2015, dass sie von der US-Verfassung gewährleistet werden. Den Erzkonservativen in Amerika sind sie unterdessen ein Dorn im Auge.
Keine Befürworterin von Abtreibungen
Bei ihrer Anhörung 2017 wich Barrett allen Fragen dazu aus, ob sie mit den damaligen Entscheidungen des Obersten Gerichts dazu einverstanden sei. Das sei egal, weil sie am Berufungsgericht unweigerlich der Rechtsprechung des Supreme Court folgen müsse, argumentierte sie. «Im Bezug auf gleichgeschlechtliche Ehen werden meine Überzeugungen überhaupt keine Rolle spielen», sagte Barrett unter anderem. Bei ihrer anstehenden Befragung im Senat dürften diese Fragen erneut aufkommen. Im Jahr 2017 war sie mit einer Mehrheit von 55 der 100 Senatoren-Stimmen bestätigt worden.
In den drei Jahren als Berufungsrichterin beschäftigte sich Barrett mit einigen kontroversen Fällen. So widersprach sie im vergangenen Jahr der Mehrheitsentscheidung ihre Gerichts als es um die Frage ging, ob es rechtmässig sei, verurteilten Straftätern den Waffenbesitz zu verbieten. Das Gericht bestätigte das Verbot. Barrett argumentierte dagegen, eine solche pauschale Regel mache den zweiten Zusatzartikel zur US-Verfassung, der den Waffenbesitz gesetzlich verankerte, «zu einem Recht zweiter Klasse». Stattdessen sollte das Verbot nur für Menschen gelten, die gefährlich seien.
Barretts Berufungsgericht befasste sich mehrfach mit Verfahren rund um Abtreibungen. Sie schloss sich der Mehrheitsentscheidung an, die eine Regelung in Chicago bestätigte, nach der Abtreibungsgegner Frauen nicht vor den Türen einer Klinik ansprechen dürfen. Nachdem eine Kammer aus drei Richtern ein Gesetz aus dem Bundesstaat Indiana für verfassungswidrig erklärte, wonach junge Frauen vor einer Abtreibung ihre Eltern informieren sollten, sprach sie sich dafür aus, den Fall vom kompletten Gericht hören zu lassen - wurde aber überstimmt.
Mutter von sieben Kindern
Barrett wuchs in einem Vorort von New Orleans auf, Recht studierte sie unter anderem an der katholischen Privatuniversität Notre Dame. Bis zu ihrer Ernennung an das Berufungsgericht war sie dort Rechtsprofessorin. Schon 1998 fiel Barrett als Ko-Autorin eines Artikels auf, der argumentierte, dass Katholiken unter den Richtern sich von Fällen zurückziehen sollten, bei denen sie einen Widerspruch zu ihrem Glauben sähen - wie etwa Entscheidungen zur Todesstrafe. Sie glaube weiterhin daran, sagte Barrett bei der Senatsanhörung 2017.
Oft aufgegriffen wurde auch eine Ansprache aus dem Jahr 2006, in der Barrett Notre-Dame-Absolventen auf den Weg gab, deren juristische Karriere sei ein Mittel zum Zweck - «dieser Zweck ist, das Königreich Gottes aufzubauen». Sie müssten zwar denselben ethischen Standards wie andere folgen. «Aber wenn Sie in Erinnerung behalten können, dass Ihr grundlegendes Ziel im Leben nicht ist, Jurist zu sein, sondern Gott zu lieben, zu kennen und zu dienen, werden Sie wahrhaft eine andere Art Jurist sein», sagte sie.
Barrett ist mit einem früheren Staatsanwalt verheiratet und hat sieben Kinder, zwei davon adoptiert aus Haiti. Sie gehört der katholischen Glaubensgruppe «People of Praise» an, die in den 70er Jahren von Notre-Dame-Absolventen gegründet wurde. Einige frühere Mitglieder behaupteten, zur Ideologie von «People of Praise» gehöre eine untergeordnete Rolle von Frauen, die Gruppe wies das zurück. (SDA)