Der Kreml lehnte eine weitere Stellungnahme ab. Die bisherige Aufenthaltsgenehmigung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters war bis August 2017 gültig.
Snowden hatte die Überwachungspraktiken des US-Geheimdienstes NSA öffentlich gemacht. Er lebt nach einer abenteuerlichen Flucht seit Juni 2013 an einem geheimen Ort in Russland. Die USA fordern seine Auslieferung wegen Geheimnisverrats. Russland lehnt eine Abschiebung ab. Dem 33-Jährigen droht in den USA eine Haftstrafe.
Unmittelbar nach dem Wahlsieg von Donald Trump hatte Snowdens Anwalt, Anatoli Kutscherena, betont, dass sich Moskau auch nach einer möglichen Verbesserung der russisch-amerikanischen Beziehungen nicht auf eine Abschiebung einlassen werde. Der dem Kreml nahe stehende Jurist sagte, die Aufenthaltsgenehmigung sei «rechtlich nicht zu beanstanden». (SDA)