Wer ab Freitag in Italien in einem Restaurant drinnen essen möchte, ins Museum oder in ein Schwimmbad oder eine Therme gehen will, muss entweder einen Impfnachweis, einen 48 Stunden lang gültigen negativen Corona-Test oder einen Genesungsnachweis vorlegen. Ab September müssen zudem Lehrer, Studenten und Uni-Dozenten entsprechende Nachweise bringen.
Immerhin: Den Espresso an der Bar gibts ohne Fackel – die Regelung gilt nur für sitzende Gäste.
Die neuen Regeln ab Freitag gelten auch für Kultur- oder Sportveranstaltungen im Freien oder für Fitnessstudios. Betroffen sind alle Menschen ab zwölf Jahren. Restaurantbetreiber oder Betreiber anderer Unternehmen müssen sich die Nachweise vorzeigen lassen. Wer dagegen verstösst, muss mit Strafen rechnen.
Für Urlauber, die in der EU und in der Schweiz geimpft wurden, gibt es ein digitales EU-Impfzertifikat unter anderem bei Ärzten, Apotheken oder Impfzentren. Die Nachweise eines der «drei G» (geimpft, genesen, getestet) müssen auf Italienisch, Französisch, Englisch oder Spanisch vorliegen.
Strengere Regeln
Für den Pass reicht in Italien schon eine erste Impfung. Die Corona-Erkrankung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Für Hotels oder öffentliche Verkehrsmittel ist kein «Grüner Pass» notwendig.
Ab September gilt der Pass dann neben Schulen auch in Fernzügen und -bussen, auf Fähren oder bei Flügen. Das beschloss das Kabinett am Donnerstagabend. Die Corona-Zahlen steigen in Italien derzeit, allerdings nur leicht. Mit dem «Grünen Pass» soll nach den Ferien in Schulen Präsenzunterricht dauerhaft möglich sein. Laut Gesundheitsminister Roberto Speranza sind bis zu 90 Prozent der Lehrer in Italien geimpft. (SDA)
Italienische Website zum Grünen Pass: www.dgc.gov.it/web/