Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union verlängern die Strafmassnahmen gegen Russland. Vertreter der 28 EU-Staaten starteten heute Nachmittag das offizielle Beschlussverfahren, wie Diplomaten in Brüssel mitteilten. Das Beschlussverfahren gilt als Formalie und soll nächste Woche abgeschlossen sein.
Die Regierungen in den Hauptstädten müssen die Entscheidung, die Sanktionen bis Ende Juli 2016 zu verlängern, noch im schriftlichen Verfahren abschliessend bestätigen. Der Beschluss zur Verlängerung der Wirtschaftssanktionen soll am kommenden Dienstag im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Die EU hatte nach dem Abschuss des Passagierflugzeugs MH17 über der Ukraine mit 298 Menschen an Bord im Juli 2014 Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt. Westliche Staaten und die Ukraine werfen moskautreuen Separatisten vor, die Maschine abgeschossen zu haben. Russland weist dies zurück.
Die Sanktionen richten sich unter anderem gegen russische Staatsbanken, den Im- und Export von Rüstungsgütern sowie die wichtige russische Öl- und Gasindustrie.
Die EU hatte die Wirtschaftssanktionen gegen Russland trotz Milliardenverlusten für heimische Unternehmen zuletzt im Sommer bis zum 31. Januar 2016 verlängert.
Gleichzeitig wurde damals beschlossen, die Handels- und Investitionsbeschränkungen erst dann aufzuheben, wenn die Vereinbarungen des Minsker Friedensplanes zum Ukraine-Konflikt komplett erfüllt sind. Dies ist noch nicht der Fall.
Aufhebung der Sanktionen nur nach Krim-Rückgabe?
Eine Aufhebung aller Sanktionen soll es nach dem Willen vieler EU-Staaten erst dann geben, wenn die Ukraine auch die von Russland annektierte Schwarzmeerhalbinsel Krim wiederbekommt. Für dieses Gebiet gelten besonders weitreichende Wirtschaftssanktionen.
Der Beschluss zur Verlängerung der Sanktionen sollte ursprünglich bereits Anfang Dezember gefasst werden. Mehrere Länder, allen voran Italien, hatten jedoch Zweifel an der Entscheidung angemeldet, Russland einerseits mit Strafmassnahmen zu belegen und andererseits die Hilfe des Landes im Syrien-Konflikt zu suchen. Dadurch war es zu einer zweiwöchigen Verzögerung bei der Verlängerung der Sanktionen gekommen.
Mit der Koppelung der Sanktionen an den Minsker Friedensplan wollen die EU-Staaten den russischen Präsidenten Wladimir Putin dazu bewegen, seinen Einfluss auf die prorussischen Separatisten in der Ostukraine weiter für eine Beilegung des Konfliktes zu nutzen. Russland hatte aus Sicht seiner Kritiker die Separatisten im Bürgerkrieg auch mit Soldaten und Waffenlieferungen unterstützt.
Moskau hält die Strafmassnahmen für ungerechtfertigt und hat im Gegenzug Einfuhrverbote für westliche Agrarprodukte wie Obst und Fleisch verhängt. (SDA/gr)