Wegen Terrordelikten
Saudi-Arabien richtet 47 Menschen an einem Tag hin

Saudi-Arabien hat heute 47 Personen wegen Terrordelikten hingerichtet, darunter auch den prominenten schiitischen Geistlichen Scheich Nimr Baker al-Nimr. Dies löste scharfe Kritik im schiitischen Ausland aus.
Publiziert: 02.01.2016 um 13:21 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 16:03 Uhr
Der schiitische Geistliche Scheich Nimr Baker al-Nimr wurde hingerichtet.
Foto: Reuters

Die 47 Verurteilten wurden in zwölf Städten des sunnitischen Königreichs hingerichtet, wie das saudi-arabische Innenministerium bekanntgab. Neben Al-Nimr wurden mindestens drei weitere Schiiten exekutiert. Nicht hingerichtet wurde aber Al-Nimrs ebenfalls zum Tode verurteilter Neffe, der zur Zeit seiner Festnahme während der Proteste von 2011 erst 17 Jahre alt war.

Es wurden auch Sunniten hingerichtet, die für das Terrornetzwerk Al-Kaida 2003 und 2004 tödliche Anschläge verübten.Das Innenministerium erklärte, die Hingerichteten seien wegen Mitgliedschaft in «terroristischen Organisationen» und der Ausführung «krimineller Verschwörungen» verurteilt worden. Bis auf einen Ägypter und einen Tschader waren alle Saudi-Araber.

Auf der Liste der Hingerichteten steht auch Fares al-Schuwail, der Medienberichten zufolge der oberste religiöse Anführer von Al-Kaida in Saudi-Arabien war. Anfang Dezember hatte der Al-Kaida-Ableger im Jemen mit «Blutvergiessen» gedroht, sollte Riad verurteilte Dschihadisten hinrichten.

Al-Nimr hatte zu den Anführern der Schiiten-Proteste im Osten des Königreichs gehört, die im Zuge des Arabischen Frühlings 2011 ausgebrochen waren. Er hatte während der Proteste die Abspaltung der Regionen Katif und Al-Ihsaa im Osten des Landes befürwortet, in denen die meisten der rund zwei Millionen Schiiten Saudi-Arabiens leben.

Al-Nimrs Festnahme im Juli 2012 hatte grosse Protestkundgebungen der Schiiten ausgelöst, bei denen zwei seiner Anhänger getötet worden waren. Im Oktober 2014 wurde Al-Nimr wegen Aufwiegelung, Ungehorsams und Waffenbesitzes von einem Sondertribunal zum Tode verurteilt. Ende Oktober 2015 wurde das Todesurteil vom Obersten Gerichtshof Saudi-Arabiens bestätigt.

Bereits das Urteil war vom Iran scharf kritisiert worden. Ebenso fiel die Reaktion am Samstag aus. Das iranische Aussenministerium kündigte an, Saudi-Arabien werde «einen hohen Preis» für die Exekution Al-Nimrs zahlen.

Die saudi-arabische Regierung unterstütze auf der einen Seite terroristische und extremistische Bewegungen und benutze zugleich «die Sprache der Repression und die Todesstrafe gegen ihre inneren Gegner», sagte ein Sprecher. Die studentische Bassidsch-Miliz rief für Sonntag zu einer Demonstration vor der saudi-arabischen Botschaft in Teheran auf.

Die saudi-arabische Führung werde als Folge der Exekution Al-Nimrs stürzen und die sunnitische Herrscherfamilie aus den Geschichtsbüchern gestrichen, sagte der ranghohe iranische Geistlichen Ajatollah Ahmad Chatami.

Er forderte die islamische Welt auf, die Hinrichtung auf das Schärfste zu verurteilen, wie die Nachrichtenagentur Mehr meldete. Auch von führenden Schiiten aus dem Irak und dem Libanon kam massive Kritik und Empörung. Im Golfstaat Bahrain kam es zu Protesten.

Al-Nimrs Bruder Mohammed al-Nimr warnte am Samstag, die Hinrichtung des Geistlichen könnte «die Wut der Jugend» entfachen. Er rief die Schiiten auf, friedlich zu protestieren.

Die Hinrichtungen drohen die Spannungen zwischen Sunniten und Schiiten in der Region zu verschärfen. Saudi-Arabien sieht sich als Schutzmacht der sunnitischen Moslems, der Iran als Schutzmacht der Schiiten.

Das ultrakonservative Königreich, in dem eine besonders strenge Auslegung des islamischen Rechts der Scharia gilt, richtete im vergangenen Jahr laut einer Zählung der Nachrichtenagentur AFP 153 Menschen hin. Laut Menschenrechtlern waren 2015 so viel Todesurteile vollstreckt worden wie seit 20 Jahren nicht mehr.

Der Anstieg der Zahl von Hinrichtungen geht einher mit der Machtübernahme von König Salman. Er war Ende Januar 2015 nach dem Tod seines Vorgängers Abdullah auf den Thron gestiegen. (SDA/kab)

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