Der Entscheid sei aufgrund der neuen Situation seit dem Angriff der Hamas auf Israel am vergangenen 7. Oktober und dem Wiederaufflammen der Feindseligkeiten im Nahen Osten getroffen worden, teilte das EDA weiter mit.
Betroffen seien sechs palästinensische und fünf israelische NGOs. Diese Organisationen seien hauptsächlich im Bereich der Menschenrechte tätig und würden im Rahmen der Kooperationsprogramme des Departements im Nahen Osten unterstützt.
Organisationen werden kontrolliert
Der Entscheid ermögliche eine eingehende Analyse der Übereinstimmung der Kommunikation dieser Organisationen mit dem Verhaltenskodex und der Antidiskriminierungsklausel des EDA, denen die externen Partner unterlägen. Die Kooperationsaktivitäten des EDA im Nahen Osten müssten sich dem neuen Kontext anpassen, der seit der Wiederaufnahme der Feindseligkeiten herrsche. Die Relevanz und Durchführbarkeit der Programme müssten daher generell analysiert werden.
Das EDA lege grossen Wert darauf, dass seine finanzielle Unterstützung zweckmässig eingesetzt werde. Es führe systematische Kontrollen all seiner Partner durch, zum Beispiel durch Besuche vor Ort oder durch den Austausch mit Dritten.
Bundesrat Ignazio Cassis hatte zwei Tage nach Beginn der Anschläge der Hamas auf Israel eine Taskforce eingesetzt, um die finanzielle Unterstützung von Organisationen im Nahen Osten unter die Lupe zu nehmen. Diese wurde zudem beauftragt, eine detaillierte Analyse der Finanzflüsse im Zusammenhang mit dem Kooperationsprogramm im Nahen Osten durchzuführen.
Raketen, Terror und Tausende Tote. Zwischen Hamas und Israel herrscht Krieg. Blick hält dich im Ticker auf dem Laufenden.
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Die Bundesanwaltschaft hatte laut eigenen Angaben bereits Wochen vor dem Angriff der Hamas auf Israel untersucht, ob die Palästinenserorganisation Hamas mit Geldern aus der Schweiz finanziert wurde. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Finanzierung einer terroristischen Organisation wurde eingeleitet.
Die Ermittlungen laufen zusammen mit der Bundeskriminalpolizei. Nähere Angaben zum Verfahren machte Bundesanwalt Stefan Blättler bei der Bekanntgabe des Strafverfahrens nicht, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.
(SDA)