Die Staatsanwaltschaft Dresden (D) hat die Ex-AfD-Chefin Frauke Petry angeklagt. Sie wirft der Politikerin vor, am 12. November 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages in Dresden falsch ausgesagt zu haben. Und das unter Eid. Damals machte sie gemeinsam mit AfD-Schatzmeister Carsten Hütter widersprüchliche Angaben über die Finanzierung des Wahlkampfs der AfD bei der Landtagswahl 2014 in Sachsen, wie «Focus» schreibt.
Konkret geht es um Darlehen für Landtagskandidaten. Das Problem: Laut Darlehensverträgen muss ein AfD-Politiker nach erfolgreicher Wahl in den Landtag das Darlehen nicht zurückzahlen. Petry sagte dagegen aus, dass die Kandidaten entscheiden müssten, ob sie das Darlehen zurückzahlen oder als Spende umwandeln wollen.
Politische Immunität aufgehoben
Dass Anklage gegen Frauke Petry erhoben werden kann, geht nur mit der Aufhebung der politischen Immunität. Diese wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch einen Immunitätsausschuss des Landtages aufgehoben.
Petry hatte sich im Vorfeld auch selbst dafür ausgesprochen: Ein Verfahren biete die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äussern, sagte sie seinerzeit. (jmh)