Wegen Drogendelikten
Mutmasslicher Drahtzieher des Ibiza-Videos wegen Drogen vor Gericht

Der mutmassliche Drahtzieher des Ibiza-Videos, an dem 2019 die österreichische Regierung zerbrach, steht seit Mittwoch wegen des Verdachts von Drogendelikten vor Gericht.
Publiziert: 08.09.2021 um 15:50 Uhr
Beamte begleiten Julian Hessenthaler (l), Privatdetektiv aus Österreich, in den Gerichtssaal. Der mutmaßliche Drahtzieher in der Ibiza-Affäre ist außerdem wegen Drogenhandels angeklagt. Foto: Roland Schlager/APA/dpa
Foto: ROLAND SCHLAGER

Zum Auftakt seines Prozesses vor dem Landgericht St. Pölten bekannte sich der 40-jährige Privatdetektiv nicht schuldig.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm die Weitergabe von Kokain vor, die Verteidigung spricht von konstruierten Vorwürfen. Bei einer Verurteilung drohen bis zu 15 Jahre Haft. Am Mittwoch werde es noch kein Urteil geben, sagte der Richter.

Der Angeklagte soll eine Schlüsselrolle bei den 2019 veröffentlichten heimlichen Aufnahmen aus einem Haus auf der spanischen Insel Ibiza gespielt haben. Der ehemalige österreichische Vizekanzler Heinz-Christian Strache wirkt darin anfällig für Korruption. Das Video führte 2019 zum Ende der damaligen Regierung der konservativen ÖVP von Kanzler Sebastian Kurz mit Straches rechter FPÖ.

Laut Anklage soll der Verdächtige 2017 und 2018 insgesamt 1,25 Kilogramm Kokain für 50 000 Euro an einen Bekannten verkauft haben, um Schulden zu begleichen. Die Verteidigung zieht dagegen die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Zweifel und sieht in dem Verfahren eher politische Motive. «Es geht letztlich nur darum: Den Angeklagten zu bestrafen, dass er das Ibiza-Video gemacht hat», sagte einer der Verteidiger.

Auch Menschenrechtsorganisationen verfolgen den Prozess kritisch. Es sei von den Ermittlern ein auffälliger Aufwand betrieben worden, um den mutmasslichen Macher des Ibiza-Videos ausfindig zu machen, so der Geschäftsführer der Grundrechte-Plattform Epicenter.works, Thomas Lohninger. Die Justiz habe festgestellt, dass die Weitergabe und Veröffentlichung des Videos von der Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt gewesen sei. Anscheinend solle daher mit dem Verfahren ein Exempel statuiert werden, das künftig potenzielle Informanten und -innen abschrecken solle, ihre Meinung frei zu äussern, so Lohninger über das Verfahren.

(SDA)

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