Jetzt gehts zackig! Nachdem Kanzlerin Merkel im Zuge der Affäre um Satiriker Jan Böhmermann vergangene Woche angekündigt hat, den Paragrafen 103 aus dem deutschen Strafgesetzbuch zu streichen, steht nun bereits der entsprechende Gesetzesentwurf. Das bestätigt Justizminister Heiko Maas in der heutigen Ausgabe der «Welt».
In Paragraf 103 geht es um die «Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten», einen Straftatbestand, der «im Falle der verleumderischen Beleidigung» mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
Böhmermann muss sich vor dem Hintergrund dieses Paragrafen vor der deutschen Justiz verantworten, weil er in einem «Schmähgedicht» den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verbal attackiert und dieser bei der deutschen Regierung daraufhin Antrag auf die Eröffnung eines Straverfahrens gestellt hatte. Diese ging darauf ein, kündigte allerdings im gleichen Zug an, die Majestätsbeleidigung abschaffen zu wollen.
Gesetzesentwurf bereits in Ressortabstimmung
Worten, denen nun bereits Taten gefolgt sind. Innerhalb der Regierung sei man sich einig, dass der «Gedanke der Majestätsbeleidigung völlig aus der Zeit gefallen ist», sagt Justizminister Maas zur «Welt». Über die Abschaffung des Artikels herrsche deshalb Konsens.
Während Merkel angekündigt hatte, den Paragrafen bis spätestens 2018 abzuschaffen, wollen die Sozialdemokraten ordentlich aufs Gas drücken. Laut Informationen der «Welt» befindet sich der Entwurf bereits in der sogenannten Ressortabstimmung, was in etwa dem Mitberichtsverfahren im Schweizer Gesetzgebungsprozess entspricht.
Merkel reist in die Türkei
Die deutsche Kanzlerin hat sich derweil von ihrer eigenen Aussage im Fall Böhmermann distanziert. Sie gab gestern zu, dass es sich um einen «Fehler» gehandelt habe, das «Schmähgedicht» des TV-Satirikers als «bewusst verletzend» bezeichnet zu haben.
Heute reist Merkel – erstmals, nachdem die Affäre Böhmermann ins Rollen gekommen ist – in die Türkei. Mass forderte die Kanzlerin auf, das Thema Presse- und Meinungsfreiheit dabei offen anzusprechen. «Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit sind in einem Rechtsstaat nicht verhandelbar, und wir treten dafür ein, dass unsere Partner das genauso gewährleisten wie wir.» (lha)