Für ihre Ermittlungen zu den dubiosen Parteispenden an die rechtspopulistische AfD hofft die deutsche Justiz auf Unterstützung der Schweizer Behörden. Ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz sei in Vorbereitung, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Konstanz (Baden-Württemberg) am Mittwoch.
Nach einer Wahlkampfspende aus der Schweiz an die AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel, die im Bodenseekreis 2017 kandidiert hatte, ermittelt die deutsche Behörde wegen Verstosses gegen das Parteiengesetz. Parteispenden aus dem Nicht-EU-Ausland sind nach dem Gesetz nicht erlaubt.
Zum Stand der Untersuchungen und zu den Details des weiteren Vorgehens machte die Staatsanwaltschaft mit Hinweis auf ermittlungstaktische Gründe keine Angaben. Das Ermittlungsverfahren richtet sich nach einer früheren Mitteilung der Behörde gegen insgesamt vier Menschen - gegen Weidel und gegen drei Mitglieder ihres AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis.
150'000 Franken von Schweizer Pharmafirma
Die AfD hatte bestätigt, dass im vergangenen Jahr 150'000 Franken von der Schweizer Firma PWS Pharma Whole Sale International AG an Weidels AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden (BLICK berichtete). Zudem gab es eine weitere hohe Spende aus den Niederlanden.
Das Geld war schon vor Bekanntwerden der Vorwürfe zurückgezahlt worden. Die Angelegenheit habe die Steuerzahler keinen Cent gekostet, hatte Weidel im November im Bundestag betont. «Ja, wir haben Fehler gemacht. Wir haben es erkannt, reagiert und zurückgezahlt", sagte sie. (SDA)