Der Hammer ist gefallen. Der G20-Chaot (21) aus den Niederlanden wurde zu 2 Jahren und 7 Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und neun Monate gefordert. Der Verteidiger des Chaoten hingegen auf Freispruch. Wegen gefährlicher Körperverletzung, schweren Landfriedensbruchs und besonders schweren Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstand wurde er schuldig gesprochen.
Mit Applaus begrüsst
Der 21-Jährige aus den Niederlanden wurde im Gerichtssaal von rund 50 Zuschauern mit kräftigem Applaus begrüsst. Ein Berliner Polizist schilderte als Zeuge, wie er am Abend nach der «Welcome to Hell»-Demonstration im Hamburger Schanzenviertel von zwei Flaschen getroffen wurde.
Er habe kurze Zeit einen Schmerz gefühlt. Trotzdem sei er losgelaufen und habe den mutmasslichen Werfer festgenommen, erklärte der Bereitschaftspolizist. Der Niederländer habe sich dagegen gewehrt, in dem er sich in «Embryonalstellung» gebracht habe.
Der Gipfel der wichtigen Industrie- und Schwellenländer am 7. und 8. Juli war von schweren Ausschreitungen mit Hunderten Verletzten überschattet worden. Nach den gewalttätigen Ausschreitungen wurden 51 Haftbefehle erlassen.
Ein Schweizer zittert in U-Haft
Derzeit befinden sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch 32 Beschuldigte in Untersuchungshaft. Bereits an diesem Dienstag soll ein weiterer Angeklagter aus Polen vor Gericht kommen.
Auch ein Schweizer sitzt derzeit in U-Haft und wartet auf seinen Prozess. Es ist der 29-Jährige R. G.* aus Zürich. Die Vorwürfe gegen ihn wiegen schwer. Wie Nana Frombach von der Hamburger Staatsanwaltschaft sagt, wird ihm vorgeworfen, zwei Flaschen nach Polizisten geworfen zu haben.
Als ein Passant ihn für dieses Verhalten zurechtgewiesen habe, streckte der Zürcher ihn laut Augenzeugen mit einem Faustschlag gegen den Oberkörper nieder. Wann sein Gerichtsprozess eröffnet wird, ist derzeit unklar. Bis zu sechs Monaten kann er in Deutschland in U-Haft festgehalten werden. Sollte es zu einem Prozess kommen, drohen ihm maximal zehn Jahre Haft. (SDA/rdd)