Kein Händler ist berühmter als er: Peter Tuchman (62), den an der New Yorker Wall Street alle nur «Einstein» nennen. Laut Wikipedia ist Tuchman der meistfotografierte Aktienhändler der Welt. Kaum ein anderer Trader zeigt seine Emotionen so offen: Freude, Entsetzen, Angst und Triumph – kein Wunder, lieben ihn Fotografen und Kameraleute. Alles nur Show? «Nein», sagt Tuchman, als BLICK ihn im vergangenen Juni in New York besucht. «Ich lebe den Aktienkurs. Ich bin mit ganzem Herzen dabei.»
Momentan haben «Einstein» und seine Kollegen an der Wall Street aber wenig zu lachen. Der gestrige Montag war der schlimmste Handelstag seit dem Black Monday 1987. Der US-Leitindex Dow Jones verlor angesichts der Corona-Pandemie und der Angst vor einer weltweiten Rezession 2999 Punkte, fiel um knapp 13 Prozent. BLICK konnte am späten Montagabend (Ortszeit) mit einem sichtlich aufgewühlten Peter Tuchman sprechen.
BLICK: Was für ein Tag! Können Sie nach einem solchen Börsendebakel ruhig schlafen?
Peter Tuchman: Das war alarmierend! Aber wissen Sie, es geht nur um Geld. Ich mache das schon so lange – die roten Zahlen bringen mich nicht um den Schlaf. Was mich nervös macht, ist das Coronavirus. Das betrifft unsere Gesundheit, unser Leben, meine Familie. Und es wird von Tag zu Tag schlimmer.
Sie sind seit 35 Jahren dabei. Wie ist denn momentan die Stimmung an der New Yorker Börse?
So schlecht wie schon lange nicht mehr. Die Menschen machen nicht mehr gemeinsam Pause, sondern isolieren sich. Wir versuchen alle, unser Bestes zu tun, um nicht krank zu werden. Man kann die Anspannung fühlen. Die Lage an den Märkten macht alles natürlich nur noch schwieriger.
Sprechen wir über die Börse. Ist die Lage schlimmer als 2008 während der globalen Finanzkrise?
Es fühlt sich anders an. Vor drei Wochen haben wir mit dem Dow Jones noch einen Rekord gebrochen. Jetzt ist innert wenigen Tagen alles zusammengestürzt, die Lage ist extrem schnell eskaliert. Und bei der Finanzkrise 2008 ging es nur ums Geld. Jetzt, mit dem Coronavirus, geht es um unsere Gesundheit. Ich sage es nochmals: Geld ist nicht mehr so wichtig, wenn die Gesundheit in Gefahr ist.
Müsste der Handel jetzt nicht gestoppt und die Börsen für eine Weile geschlossen werden?
Ich bin kein Fan von dieser Idee. Der Markt soll spielen. Aus finanziellen Gründen sollte man sicher nicht eingreifen. Aber: Wenn die Gesundheit von uns oder Mitarbeitern der New Yorker Börse in Gefahr ist, sieht es wieder anders aus.
Denken Sie, der Wahnsinn an den Märkten wird bald vorüber sein?
Es werden uns noch weitere schwierige Tage bevorstehen. Die Corona-Krise scheint noch lange nicht vorbei zu sein. Wir hoffen nun natürlich, dass finanzielle Hilfe kommt.
Die US-Notenbank hat die Leitzinsen bereits auf gegen 0 Prozent gesenkt. Die letzte Karte ist gespielt.
Ach was! Man kann immer weitere Karten spielen, es gibt noch andere Möglichkeiten. Jetzt wird ja bereits über Rettungsaktionen diskutiert – das wäre eine vielversprechende Karte.
Wie beurteilen Sie Donald Trumps Massnahmen?
Ich mache ihn nicht für das Coronavirus verantwortlich. Aber seine Strategie und Reaktion zu Beginn des Ausbruchs waren schrecklich. Aber ich finde, es ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt für Schuldzuweisungen. Wir müssen alle zusammenkommen und das Coronavirus gemeinsam besiegen.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
- Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
- Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. - Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
- Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
- Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
- Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
- Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
- Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
- Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
- Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
- Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
- Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
-
Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.
-
Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.
-
Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.
-
Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.
-
Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.
-
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.
Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
- Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
- Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. - Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
- Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
- Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
- Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
- Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
- Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
- Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
- Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
- Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
- Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
-
Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.
-
Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.
-
Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.
-
Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.
-
Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.
-
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.