Vorwurf des Steuerbetrugs
Hunter Biden plädiert vor Gericht auf nicht schuldig

Hunter Biden, Sohn des US-Präsidenten Joe Biden, werden Steuervergehen vorgeworfen. Vor Gericht plädiert er auf nicht schuldig. Es ist nicht die erste Anklage gegen den Präsidenten-Filius.
Publiziert: 12.01.2024 um 07:15 Uhr
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Aktualisiert: 12.01.2024 um 07:56 Uhr
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Hunter Biden plädiert im Steuerbetrugsprozess auf nicht schuldig.
Foto: keystone-sda.ch

Der wegen Steuervergehen angeklagte US-Präsidentensohn Hunter Biden (53) hat vor Gericht auf nicht schuldig plädiert. Er erschien am Donnerstag vor dem zuständigen Bundesgericht in Los Angeles, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. Richter Mark Scarsi (59) machte deutlich, einen Prozessbeginn am 20. Juni anzustreben. Damit dürfte der offizielle Auftakt des Verfahrens mitten in die heisse Phase des Wahlkampfs seines Vaters fallen, der bei der US-Wahl im November für eine zweite Amtszeit als Präsident antreten will.

Gegen Bidens Sohn war im Dezember wegen mehrerer Steuerdelikte Anklage erhoben worden. Hunter Biden wird zur Last gelegt, Bundessteuern für mehrere Jahre nicht ordnungsgemäss gezahlt zu haben. Er habe Millionen für einen extravaganten Lebensstil ausgegeben, anstatt seine Steuerrechnungen zu begleichen. Das Justizministerium nannte eine Summe von mindestens 1,4 Millionen US-Dollar, die Hunter Biden zurückgehalten habe. Im September war der Präsidentensohn bereits wegen eines Verstosses gegen waffenrechtliche Vorgaben angeklagt worden. Auch hier plädierte er auf nicht schuldig.

US-Justiz hat Hunter Biden im Visier

Im Falle einer Verurteilung droht Hunter Biden eine Höchststrafe von 17 Jahren Gefängnis. Die tatsächlichen Strafen für Bundesdelikte liegen in der Regel aber unter den Höchststrafen.

Hunter Biden ist bereits seit längerem im Visier der US-Justiz. Jahrelang liefen Ermittlungen gegen ihn, unter anderem wegen möglicher Steuervergehen. Im Juni hatte die Staatsanwaltschaft in Delaware schliesslich formale Vorwürfe gegen den Präsidentensohn wegen der Verstösse gegen das Waffen- und das Steuerrecht veröffentlicht. Damals verkündete die Staatsanwaltschaft zunächst, man habe sich mit Hunter Biden auf eine Vereinbarung verständigt, um einen Prozess in beiden Fällen zu umgehen. Dieser Deal fiel bei einer Anhörung vor Gericht Ende Juli jedoch durch. (SDA)

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