Gewalttaten, Menschenrechtsverletzungen und Angriffe auf die Demokratie seien zum Zeitpunkt des Sanktionserlasses hinreichend belegt gewesen. Daher hätten die EU-Staaten keinen Beurteilungsfehler begangen. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.
Die EU-Staaten verhängten 2017 Sanktionen gegen das südamerikanische Land. Demnach durften zum Beispiel Militärgüter nicht mehr nach Venezuela verkauft oder weitergegeben werden. Venezuela klagte dagegen, die Richter des EU-Gerichts wiesen die Klage 2018 als unzulässig ab, der EuGH hob das Urteil jedoch auf und verwies die Sache zurück an das Gericht, das nun erneut gegen Venezuela entschied.
Venezuela steckt seit Jahren in einer schweren Krise. Mehr als sieben Millionen Menschen haben das Land nach UN-Angaben in den vergangenen Jahren wegen Armut und Gewalt verlassen, die meisten nach Kolumbien.
(SDA)