Vorläufiges Happy-End
Koffer-Bub darf in Spanien bleiben

Der Fall sorgte für Aufsehen: Eine junge Frau wollte einen achtjährigen Buben in einem Koffer illegal über die Grenze bringen. Nun gibt es ein vorläufiges Happy-End: Der Knabe darf in Spanien bleiben – vorerst.
Publiziert: 22.05.2015 um 07:27 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 21:14 Uhr
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So lag Adou (8) im Koffer.
Foto: Reuters

Spaniens Behörden haben einem kleinen Jungen aus der Elfenbeinküste eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt. Der Flüchtling war von Grenzschützern an der Exklave Ceuta in einem Koffer entdeckt worden war.

Wie die Behörden mitteilten, gelte die Genehmigung für den achtjährigen Adou Ouattara vorerst für ein Jahr. Sie solle es dem Jungen ermöglichen, bei seiner in Spanien lebenden Mutter zu sein. Der festgenommene Vater bleibe demnach allerdings in Haft.

Er konnte kaum atmen

Die Guardia Civil der spanischen Exklave in Marokko hatte Adou am 7. Mai bei einer Kontrolle in dem Gepäckstück entdeckt, in dem er von Kleidungsstücken bedeckt kaum atmen konnte.

Eine 19-jährige Frau hatte den Koffer bei sich und wurde bei der Einreise auf dem Fussweg in das spanische Hoheitsgebiet kontrolliert. Noch am selben Tag nahm die Polizei Vater Ali Ouattara fest, als dieser den gleichen Grenzübergang überqueren wollte.

Aussergewöhnliche Umstände

Ouattara und seine Frau Lucie leben als legale Einwanderer auf der zu Spanien gehörenden Inselgruppe Kanaren vor der afrikanischen Westküste. Für ihren Sohn erhielten sie dort jedoch keine Aufenthaltsgenehmigung.

Diese stellten die Behörden Adou aufgrund «aussergewöhnlicher Umstände» nun aus, sagte ein Sprecher der Präfektur Ceuta der Nachrichtenagentur AFP. Es sei davon auszugehen, dass in einem Jahr ein Antrag auf Erneuerung gestellt werde.

Vater bleibt in Haft

Ali Ouattara bleibt jedoch weiter in Haft. Für den Richter hätten sich die Umstände, die zur Festnahme des Vaters geführt hätten, «nicht geändert», teilte das zuständige Gericht in Andalusien mit.

Dabei handele es sich um eine anhaltende Fluchtgefahr und die Tatsache, dass Ouattara einen Minderjährigen durch den Transport im Koffer gefährdet habe. Zudem warte das Gericht noch das Ergebnis eines DNA-Tests ab, der die Verwandtschaft des Jungen mit Ouattara überprüfen soll. (bau/SDA)

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