Vor 8 Jahren zum Tod verurteilt
Die Christin Asia Bibi darf Pakistan verlassen

Die Christin Asia Bibi (51) wurde vor acht Jahren als erste Frau zum Tode verurteilt. Kürzlich wurde sie freigesprochen – wogegen radikale Muslime vorgingen. Vergeblich: Das Oberste Gericht schmetterte sie ab.
Publiziert: 29.01.2019 um 13:16 Uhr
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Aktualisiert: 30.07.2020 um 16:37 Uhr
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Vor acht Jahren wurde die Bäuerin Asia Bibi in Pakistan als erste Frau wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt.

Die Bäuerin Asia Bibi, die der christlichen Minderheit angehört, kann Pakistan verlassen. Das Oberste Gericht in Islamabad hat am Dienstag einen Berufungsantrag gegen den Freispruch Bibis für unzulässig erklärt. Es ordnete gleichzeitig die sofortige Freilassung Bibis an.

«Der Berufungsantrag ist abgelehnt», sagte Richter Asif Saeed Khosa am Dienstag in Islamabad. Islamisten hatten den Antrag eingereicht, nachdem das Gericht ein im Jahr 2010 verhängtes Todesurteil wegen Gotteslästerung gegen Bibi aufgehoben hatte.

Der Richterspruch vom Dienstag dürfte den jahrelangen Rechtsstreit beenden und die Voraussetzung dafür schaffen, dass Bibi das Land verlassen kann. Unterstützter verlangten eine sofortige Ausreiseerlaubnis aus Pakistan, weil die Christin in ihrem Heimatland nach wie vor in Gefahr ist. Die Regierung weigert sich, ihren Aufenthaltsort bekannt zu geben, islamistische Extremisten fordern ihren Tod.

Bibis Anwalt Saif-ul-Mulook deutete an, dass seine Mandantin schon sehr bald ausser Landes sein könnte. «Ich denke, derzeit ist sie hier (in Pakistan) – aber bis heute Abend, ich weiss nicht», sagte er vor dem Gerichtsgebäude.

Muslime drohen mit Tod

Obwohl das Oberste Gericht Bibi von allen Vorwürfen freisprach und das gegen sie verhängte Todesurteil aufhob, konnte sie wegen massiver Proteste von Islamisten ihre Heimat bisher nicht verlassen. Die Islamistenpartei Tehreek-e-Labaik (TLP) erreichte bei der Regierung, gegen das Urteil in Berufung gehen zu dürfen.

Es wird erwartet, dass Bibi Asyl in einem europäischen oder nordamerikanischen Land beantragt. Als mögliches Aufnahmeland für die Christin ist auch Deutschland im Gespräch. Einem unbestätigten Bericht zufolge sind ihre Kinder bereits nach Kanada geflohen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International erklärte, Bibi sollte nun ungehindert mit ihrer Familie zusammenkommen und «Sicherheit in einem Land ihrer Wahl» finden.

Die TLP, die Demonstrationen für Bibis Hinrichtung angeführt hatte, rief ihre Anhänger nach dem Gerichtsurteil vom Dienstag auf, sich für Aktionen bereit zu halten.

Ein der Roten Moschee in Islamabad nahe stehender islamistischer Aktivist, Hafiz Ehtisham Ahmed, sagte der Nachrichtenagentur AFP, Bibi verdiene den Tod gemäss dem islamischen Recht der Scharia. Selbst im Ausland werde sie nicht sicher sein. «Leben dort keine Muslime? Jeder kann sie dort töten», fügte er hinzu.

Papst Benedikt setzte sich für Freilassung ein

Der Fall Bibi reicht in das Jahr 2009 zurück. Damals wurde die fünffache Mutter während ihrer Arbeit auf einem Feld darum gebeten, Wasser zu holen. Mehrere muslimische Arbeiterinnen wandten jedoch ein, dass sie als Nicht-Muslimin die Wasserschüssel nicht berühren dürfe.

Einige Tage später beschwerten sich die Frauen bei einem Dorf-Imam darüber, dass sich Bibi beleidigend über den Propheten Mohammed geäussert habe. Dieser ging daraufhin zur Polizei, die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Blasphemie einleitete. Ein Gericht im Bezirk Nankana in der zentralpakistanischen Provinz Punjab verurteilte sie im November 2010 zum Tode durch den Strang.

Bibi wies die Vorwürfe gegen sie stets zurück. Das Todesurteil gegen sie sorgte international für Empörung. Papst Benedikt XVI. hatte sich im Jahr 2010 für Bibis Freilassung eingesetzt. 2015 traf eine ihrer Töchter Benedikts Nachfolger Franziskus.

Blasphemie kann im streng konservativ-islamischen Pakistan mit dem Tod bestraft werden. Dutzende Menschen verbüssen dort wegen entsprechender Anschuldigungen nach Schätzungen eines US-Ausschusses zur Religionsfreiheit lebenslange Gefängnisstrafen oder warten auf ihre Hinrichtung. Besonders betroffen sind religiöse Minderheiten, insbesondere Christen. Immer wieder kommt es auch zu Lynchmorden. (SDA)

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