Donald Trump (77) verlor die Wahl gegen Joe Biden (81), gesteht seine Niederlage bis heute nicht ein. Stattdessen versuchte Trump damals auf verschiedenen Wegen, das Wahlergebnis später noch zu drehen. Dafür sollte er nun vor Gericht.
Das zuständige Bundesgericht in der Hauptstadt Washington teilte am Freitag aber mit, der ursprünglich für den 4. März angesetzte Prozessauftakt werde verschoben. Ein neuer Termin werde zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Hintergrund sind offene Rechtsfragen in dem Fall. Trump, der bei der Präsidentenwahl im November erneut als Kandidat der Republikaner antreten will, ist mitten im Wahljahr mit gleich vier Strafverfahren konfrontiert.
Vier formale Anklagepunkte
In dem Fall in Washington wurde gegen den 77-Jährigen auf Bundesebene Anklage erhoben wegen seiner Bemühungen, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 nachträglich zu kippen. Trumps Feldzug gegen den Wahlausgang gipfelte in einem beispiellosen, gewaltsamen Angriff seiner Anhänger auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021.
In der Anklageschrift wurden Trump vier formale Anklagepunkte zur Last gelegt, darunter Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten. Im Fall einer Verurteilung könnte ihm eine lange Haftstrafe drohen. Trump weist alle Vorwürfe zurück und wertete die Strafverfolgung gegen ihn als Versuch seiner politischen Gegner, ihn von einer weiteren Amtszeit abzuhalten. Experten zufolge würde eine Verurteilung den Republikaner rechtlich nicht davon abhalten, bei der Wahl im November anzutreten - zumal höchst fraglich ist, ob bis dahin überhaupt ein rechtskräftiges Urteil vorliegen wird.
Fundamentale rechtliche Frage muss zuerst geklärt werden
Der Prozess in Washington ist einer von insgesamt vier, die dem republikanischen Präsidentschaftsbewerber bevorstehen. Trump wurde wegen verschiedener Vorwürfe auch in New York, Miami und Atlanta angeklagt. Er ist der erste Ex-Präsident in der US-Geschichte, der sich wegen mutmasslicher Straftaten vor Gericht verantworten muss.
In dem Wahlbetrugsfall in Washington hatte Trump zuletzt eine fundamentale rechtliche Frage aufgeworfen, die noch zu klären ist. Angesichts dessen war bereits erwartet worden, dass sich der Prozess verzögern könnte. Dabei geht es um die Frage, ob das Präsidentenamt vor Strafverfolgung schützt. Mit der Klärung befasst sich derzeit noch ein Berufungsgericht in Washington. Entschieden werden muss, ob der Republikaner auf Bundesebene strafrechtlich verfolgt werden kann - oder ob er als Ex-Präsident durch Immunität geschützt ist. Ein Beschluss dazu steht noch aus.
Von der Entscheidung zur Frage der Immunität hängt viel ab. Zum einen steht und fällt damit die Anklage gegen Trump wegen versuchten Wahlbetrugs. Auch für den Wahlkampf ist der Ausgang entscheidend. Nicht zuletzt hat die Entscheidung über den Schutz vor Strafverfolgung immense Bedeutung für künftige Präsidenten. Sollten diese wirklich Immunität geniessen, könnten sie Straftaten im Amt begehen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. (SDA)