So geht es den Rückkehrern im Gazastreifen
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Während Trump Pläne schmiedet:So geht es den Rückkehrern im Gazastreifen

Verstoss gegen Völkerrecht
Die rechtliche Lage rund um Trumps Gaza-Plan

US-Präsident Trumps Vorschlag zur Zwangsumsiedlung der Bewohner des Gazastreifens verstösst wohl gegen internationales Recht. So ist die Lage.
Publiziert: 10:49 Uhr
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Aktualisiert: vor 14 Minuten
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Nach einem Treffen mit dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu hat Trump seinen umstrittenen Gaza-Plan vorgestellt.
Foto: imago/UPI Photo

Die zwangsweise Umsiedlung der gut zwei Millionen Bewohner des Gazastreifens, wie von US-Präsident Donald Trump (78) vorgeschlagen, ist mit internationalem Recht nicht vereinbar. Es gibt Ausnahmen – die allerdings in Bezug auf den Gazastreifen kaum zutreffen dürften.

Relevant ist Regel 129 des internationalen Völkergewohnheitsrechts. Vom Deutschen Roten Kreuz gibt es eine Übersetzung der in der Rechtsdatenbank des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) hinterlegten englischen Texte, und da heisst es wörtlich: «Die an einem internationalen bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien dürfen die Zivilbevölkerung eines besetzten Gebiets, in ihrer Gesamtheit oder teilweise, nicht verschleppen oder zwangsweise überführen, sofern dies nicht im Hinblick auf die Sicherheit der betroffenen Zivilpersonen oder aus zwingenden militärischen Gründen geboten ist.»

Völkerrechtliche Fragen

Das Völkergewohnheitsrecht ist nach IKRK-Erläuterungen genauso wie die vier Genfer Konventionen von 1949 zum Schutz von Verwundeten, Kriegsgefangenen und Zivilisten Teil des Völkerrechts. «Völkergewohnheitsrecht (...) leitet sich aus einer ‹als Recht anerkannten allgemeinen Praxis› ab. Eine solche Praxis ist in offiziellen Berichten über Militäroperationen zu finden, widerspiegelt sich aber auch in verschiedenen anderen offiziellen Dokumenten, darunter Militärhandbüchern, nationalen Gesetzgebungen und Fallrecht.»

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