Während der Abschlussplädoyers im zweiten Verleumdungsprozess der US-Autorin E. Jean Carroll gegen Donald Trump hat der frühere US-Präsident überraschend den Gerichtssaal verlassen. Kurz nachdem Carrolls Anwältin Roberta Kaplan am Freitag mit ihrem Plädoyer begonnen hatte, sei Trump ohne vorherige Ankündigung aufgestanden und habe den Saal verlassen, berichteten US-Medien übereinstimmend.
«Die Aufzeichnungen werden zeigen, dass Herr Trump gerade aufgestanden und aus dem Gerichtssaal herausgelaufen ist», sagte Richter Lewis Kaplan daraufhin und bat Trumps Anwaltsteam darum, sitzen zu bleiben. Warum Trump den Saal verliess und wo er hinging, war zunächst nicht klar. Das Verfahren könnte noch am Freitag abgeschlossen und der Jury übergeben werden. Bei Nieselregen und Nebel hatten sich am Morgen zahlreiche Medienvertreter und einige wenige Demonstranten vor dem Gericht in Manhattan versammelt.
Carroll verlangt über 10 Millionen
Es handelt sich um den zweiten Prozess der 80-jährigen Carroll gegen Trump. Zum Abschluss des ersten Verfahrens hatte es im Mai eine New Yorker Geschworenenjury als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen, sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Die Geschworenen hatten der Schriftstellerin daraufhin eine Entschädigung in Höhe von fünf Millionen Dollar (etwa 4,65 Millionen Euro) zugesprochen.
Weil sie nachfolgende Kommentare von Trump ebenfalls als verleumderisch ansah, klagte Carroll anschliessend erneut. Bereits vor Beginn des zweiten Prozesses gab Richter Kaplan ihr recht und entschied, dass weitere Kommentare Trumps verleumderisch gewesen seien. Damit muss die Jury nun lediglich noch über die Höhe der Entschädigung entscheiden, die der Ex-Präsident der Frau bezahlen muss. Carroll verlangt mehr als zehn Millionen Dollar.
Trump war im zweiten Prozess – anders als im ersten, wo er komplett abwesend geblieben war – bereits mehrfach persönlich erschienen und durch zahlreiche kommentierende Meinungsäusserungen störend aufgefallen. Deswegen hatte ihm der Richter schon mit Ausschluss gedroht. (SDA)