Bei der Stichwahl um das Amt des österreichischen Bundespräsidenten am 22. Mai gewann der von den Grünen unterstützte Alexander van der Bellen mit einem Vorsprung von nur knapp 31'000 Stimmen gegen FPÖ-Mann Norbert Hofer.
Doch ging bei dem umstrittenen Duell auch alles mit rechten Dingen zu und her? Nein, sagte die FPÖ. Und Nein, findet nun auch das Verfassungsgericht. Es hat die Wahl in einem mit Spannung erwarteten Entscheid heute für ungültig erklärt – eine Woche vor dem geplanten Amstantritt des neuen Präsidenten!
Die Stichwahl müsse in ganz Österreich zur Gänze wiederholt werden, liess Gerichspräsident Gerhard Holzinger verlauten. Und er betonte: «Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Es ist die vornehmste Pflicht des Verfassungsericht, dieses Instrument funktionstüchtig zu erhalten. Die Entscheidung macht niemanden zum Gewinner oder Verlierer - sie soll das Vertrauen stärken.»
Von FPÖ angefochten
Der heutige Entscheid der Wiener Richter geht auf einen Vorstoss der FPÖ zurück. Die Rechtspopulisten hatten nach der knappen Niederlage ihres Kandidaten van der Bellen die Wahl wegen angeblicher Unregelmässigkeiten in 94 von 117 Bezirkswahlbehörden angefochten. Die Partei machte dabei massive formale Mängel bei der Auszählung der Briefwahlstimmen geltend.
Das Gericht musste deshalb an fünf Verhandlungstagen prüfen, ob die Wahl trotz formaler Mängel gilt oder zumindest in Teilen wiederholt werden muss. Der VfGH hatte 90 Zeugen zur Klärung der Vorwürfe geladen.
Fehler eingeräumt
Zahlreiche Wahl-Verantwortliche räumten bei Befragungen Regelverstösse bei der Auszählung der Briefwahlstimmen ein. Demnach wurden etliche Vorschriften verletzt.
So wurden aus Zeitnot Couverts vorzeitig geöffnet und Stimmen auch teils von nicht Befugten ausgezählt.
Neuer Wahltermin im Herbst
Nach dem jetzigen Entscheid des Verfassungsgerichts, müssen die Bundesregierung und der Hauptausschuss des Nationalrats über einen neuen Wahltermin entscheiden. Vermutlich müssen die Österreicher irgendwann im Herbst wieder an die Urne
Vorübergehend wird nun das dreiköpfige Präsidium des Nationalrats die Amtsgeschäfte des Staatsoberhaupts kommissarisch übernehmen wird. Dem Präsidium gehört auch Hofer an – er ist damit, zumindest vorübergehend, der eigentlich Wahlsieger. (bau/SDA)