Der Generalbundesanwalt hat einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) wegen des Verdachts auf Landesverrat festnehmen lassen. Er soll in diesem Jahr Informationen an einen russischen Nachrichtendienst übermittelt haben, teilte die Behörde am Donnerstag in Karlsruhe mit.
Bei dem Inhalt handele es sich um ein Staatsgeheimnis. Der Deutsche sei am Vortag in Berlin festgenommen worden. Zudem seien die Wohnung und der Arbeitsplatz des Beschuldigten sowie einer weiteren Person durchsucht worden.
Der BND teilte in Berlin mit, der Beschuldigte sei am Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes vorgeführt worden. Der Verdächtige sitzt nun in Untersuchungshaft. Zudem seien zwei Liegenschaften des BND durchsucht worden.
Sofortige Ermittlungen
Nachdem der BND im Rahmen seiner nachrichtendienstlichen Arbeit von einem möglichen Verdachtsfall in den eigenen Reihen Kenntnis bekommen habe, habe der Dienst sofort umfangreiche interne Ermittlungen eingeleitet, teilte BND-Präsident Bruno Kahl mit. Als diese den Verdacht erhärtet hätten, sei umgehend der Generalbundesanwalt eingeschaltet worden. «Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Ermittlungsbehörden zusammen, um den Fall gründlich aufzuklären», sagte Kahl.
Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen werde sich der BND zu weiteren Einzelheiten des Falles bis auf Weiteres nicht öffentlich äussern, betonte Kahl. «Zurückhaltung und Diskretion sind in diesem besonderen Fall sehr wichtig.» Mit Russland habe man es auf der Gegenseite mit einem Akteur zu tun, «mit dessen Skrupellosigkeit und Gewaltbereitschaft wir zu rechnen haben», ergänzte der BND-Präsident.
Hintergrund für diese Äusserungen könnte die Sorge vor möglichen Gefahren für Kontaktpersonen und Zuträger des deutschen Geheimdienstes in Russland sein, die durch den mutmasslichen Spion in den Reihen des BND verraten worden sein könnten.
Kahl betonte, jedes Detail des Vorgangs, das an die Öffentlichkeit gelange, «bedeutet einen Vorteil dieses Gegners in der Absicht, Deutschland zu schaden». Deshalb hänge in diesem Fall der Erfolg der Ermittlungen davon ab, «dass möglichst wenig öffentlich wird, bis der Generalbundesanwalt seine Ermittlungen abgeschlossen hat».
Letzter Fall aus dem Jahr 2014
Zuletzt war ein sogenannter Maulwurf - ein Doppelagent beim BND - im Jahr 2014 aufgeflogen. Zwei Jahre später war der Mann vom Münchner Oberlandesgericht wegen jahrelanger Spionage vor allem für den US-Geheimdienst CIA zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der damals 32-Jährige wurde des Landesverrats und der Verletzung von Dienstgeheimnissen schuldig gesprochen.
Der gelernte Bürokaufmann hatte zwischen 2008 und 2014 mehr als 200 teils streng geheime oder brisante Dokumente des BND an die CIA weitergegeben und dafür mindestens 80 000 Euro kassiert. Vor Gericht legte er ein Geständnis ab. Als Motive gab er Langeweile, Frust und Unterforderung an seinem Arbeitsplatz an. Unter den weitergegebenen Dokumenten war eine Datenbank mit Tarn- und Klarnamen deutscher Agenten im Ausland. Der Mann soll dabei auch das Leben einer BND-Quelle im Ausland gefährdet haben. 2014 hatte er sich zudem per E-Mail dem russischen Geheimdienst angedient. (zis/SDA)