Auf einen Blick
- Strafverfahren gegen Trump wegen Verschwörung vorerst ausgesetzt
- Sonderermittler Smith beantragte Zeit zur Bewertung von Trumps Wahlsieg
- Trump ist in drei Strafverfahren angeklagt, die wohl nicht weiter verfolgt werden
Das Strafverfahren gegen Ex-Präsident Donald Trump (78) wegen Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten wird vorerst ausgesetzt. Die zuständige Bundesrichterin Tanya Chutkan (62) gab einem entsprechenden Antrag des von der Regierung eingesetzten Sonderermittlers Jack Smith (55) am Freitag statt.
Smith verwies in seiner Eingabe auf den Wahlsieg Trumps und seine für den 20. Januar 2025 geplante Vereidigung. Er beantragte, die Fristen in dem Verfahren auszusetzen, «um der Regierung Zeit zu geben, diesen beispiellosen Umstand zu bewerten».
Es ist gängige Praxis des US-Justizministeriums, dass amtierende Präsidenten strafrechtlich nicht verfolgt werden. Smith kündigte an, am 2. Dezember einen Bericht zum Stand des Verfahrens vorzulegen. Trump ist in drei Strafverfahren angeklagt, das nun ausgesetzte Verfahren beinhaltet die gravierendsten Vorwürfe.
Auch Strafmass in Schweigegeldaffäre fraglich
Smith beschuldigt Trump unter anderem der Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten und zur Behinderung einer offiziellen Amtshandlung. Kern des Verfahrens ist Trumps Verhalten nach seiner Wahlniederlage gegen Joe Biden bei der Präsidentschaftswahl 2020; der Republikaner hatte danach auf verschiedene Weise versucht, das Ergebnis zu seinen Gunsten zu kippen.
Mit seinem Comeback als US-Präsident dürfte Trump diesem und zwei weiteren Strafverfahren entgehen. Auch eine Verkündung des Strafmasses in der Schweigegeldaffäre, in der er im Mai in New York als erster Ex-Präsident der USA strafrechtlich verurteilt wurde, ist angesichts seiner baldigen Amtsübernahme höchst fraglich geworden.