Trumps Büro teilte am Sonntagabend (Ortszeit) mit, das neue Verteidigerteam werde von den «hoch angesehenen Prozessanwälten» David Schoen und Bruce Castor geleitet werden. Der Sender CNN hatte am Sonntag gemeldet, das bisherige Team sei «praktisch zusammengebrochen», weil die bislang vorgesehenen fünf Anwälte Trump nun doch nicht vertreten würden.
Grund dafür seien Differenzen bei der Verteidigungsstrategie gewesen, berichtete CNN weiter. Trump habe verlangt, dass die Anwälte sich auf seine unbelegten Wahlbetrugsvorwürfe konzentrieren, statt die Rechtmässigkeit eines Amtsenthebungsverfahrens gegen einen bereits ausgeschiedenen Präsidenten in Zweifel zu ziehen. Das Verfahren im Senat soll in der zweiten Februarwoche beginnen. Davor sind erste schriftliche Stellungnahmen des Angeklagten und der Ankläger aus dem Repräsentantenhaus vorgesehen.
In der Mitteilung von Trumps Büro hiess es, Schoen und Castor seien sich darin einig, dass das Verfahren gegen Trump verfassungswidrig sei. Diese Ansicht vertrat zuletzt auch eine grosse Mehrheit der Republikaner im Senat: 45 der 50 republikanischen Senatoren in der Kammer unterstützten einen Antrag aus den eigenen Reihen, in dem das Verfahren als verfassungswidrig bezeichnet wurde, weil Trump bereits aus dem Amt ausgeschieden ist.
Das von den Demokraten kontrollierte Repräsentantenhaus hatte die Eröffnung eines Amtsenthebungsverfahrens wegen «Anstiftung zum Aufruhr» am 13. Januar beschlossen. Hintergrund war die Erstürmung des Kapitols durch Trump-Anhänger eine Woche zuvor.
Die Demokraten fordern nach einer Verurteilung Trumps eine lebenslange Ämtersperre auf Bundesebene für den Ex-Präsidenten. Damit wäre eine etwaige Kandidatur Trumps bei der Präsidentenwahl 2024 ausgeschlossen. Die für eine Verurteilung notwendige Zweidrittelmehrheit im Senat zeichnet sich aber nicht ab. Dafür müssten 17 Republikaner mit den 50 Demokraten stimmen.
Auch unter Juristen ist umstritten, ob ein Amtsenthebungsverfahren gegen einen Ex-Präsidenten verfassungsgemäss ist. Der entsprechende Verfassungsartikel nennt ausdrücklich Präsidenten, Vizepräsidenten und Regierungsbeamte, gegen die sich ein solches Verfahren richten kann. Der Wissenschaftliche Dienst des Kongresses (CRS) schreibt jedoch: «Es scheint, dass die meisten Gelehrten, die die Frage genau untersucht haben, zu dem Schluss gekommen sind, dass der Kongress die Befugnis hat, das Amtsenthebungsverfahren auf Regierungsvertreter auszuweiten, die nicht mehr im Amt sind.»
(SDA)