Donald Trump (72) kann durchatmen. Der US-Präsident gewinnt einen juristischen Streit gegen Stormy Daniels. Die Verleumdungsklage von Stephanie Clifford, wie die Pornodarstellerin mit bürgerlichem Namen heisst, wurde von einem Bundesrichter in Los Angeles am Montag abgewiesen.
Stormy Daniels gibt an, im Jahr 2006 mit dem heutigen US-Präsidenten Sex gehabt zu haben. Sie hat in ihrem Buch «Full Disclosure» (deutsch: «vollständige Offenlegung») über ihre gemeinsame Nacht geschrieben. Unter anderem schrieb sie detailliert auf, wie sie Trump den Hintern versohlt hat, er sie mit seiner Tochter verglich und dass sein Team nach der Affäre versucht habe, sie einzuschüchtern (BLICK berichtete). Donald Trump bestreitet, je eine Affäre mit Daniels geführt zu haben.
Trumps Tweet lediglich «rhetorische Überspitzung»
Bei dem Prozess ging es um einen Tweet Trumps im Zusammenhang mit einer angeblichen Bedrohung Daniels. In ihrer Klage gab die Pornodarstellerin an, sie habe im Mai 2011 zugesagt, mit dem «In Touch Magazine» über ihr Verhältnis zu Trump zu sprechen. Sie und ihre Tochter seien daraufhin von einem Mann bedroht worden, der ihr gesagt habe: «Lass Trump in Ruhe. Vergiss die Story.» Nach der Wahl Trumps im November 2017 habe sie ein Phantombild des Mannes anfertigen lassen und dieses Bild am 17. April dieses Jahres veröffentlicht.
Trump schrieb am Tag darauf auf Twitter: «Ein Sketch Jahre später von einem nichtexistenten Mann. Ein totaler Betrug.» Daniels warf Trump in der Klage vor, sie der Lüge und der Falschbeschuldigung bezichtigt zu haben. Der Tweet sei daher falsch und verleumderisch. Richter James Otero sah in Trumps Nachricht aber eine «rhetorische Überspitzung», die durch die in der Verfassung verankerte Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Das Gericht folgte demnach der Argumentation von Daniels und ihrem Anwalt Michael Avenatti nicht und sprach den US-Präsidenten frei. Obendrauf muss Daniels Trumps Anwaltskosten übernehmen Michael Avenatti kündigte an, Berufung einzulegen. (nim/SDA)