USA
Obamas Gesundheitsreform besteht vor Oberstem US-Gericht

Washington – Die Gesundheitsreform von US-Präsident Obama hat eine weitere Prüfung durch den Obersten Gerichtshof überstanden. Der Supreme Court entschied am Donnerstag mit sechs zu drei Stimmen, dass die staatlichen Beihilfen für Versicherte durch den Gesetzestext gedeckt seien.
Publiziert: 25.06.2015 um 16:59 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 04:10 Uhr

In dem Fall standen Steuervergünstigungen für Millionen von Versicherten und damit das Schicksal der kompletten Reform auf dem Spiel.

Die von einem konservativen Politikinstitut unterstützte Klage von vier Bürgern aus dem Bundesstaat Virginia richtete sich gegen eine unklare Formulierung des Obamacare-Gesetzes zu staatlichen Beihilfen. Der Passage zufolge sind Bürger förderungsberechtigt, wenn sie ihre Police über die von den Bundesstaaten eingerichteten Versicherungsmarktplätze abgeschlossen haben.

Das Onlineportal healthcare.gov der Bundesregierung wird dagegen nicht ausdrücklich erwähnt. Die Kläger argumentierten daher, dass bei Versicherungsabschlüssen über healthcare.gov keine staatliche Förderung fliessen dürfe. Nur 16 Bundesstaaten haben eigene Versicherungsbörsen geschaffen.

Der Supreme Court bestätigte nun die landesweiten staatlichen Beihilfen. Vor drei Jahren hatten die Obersten Richter bereits die der Reform zu Grunde liegende Versicherungspflicht für alle Bürger für verfassungskonform erklärt. Der 2010 verabschiedete Affordable Care Act ermöglichte nach Angaben des Weissen Hauses mehr als 16 Millionen unversicherten Menschen über verschiedene Massnahmen den Zugang zu einer Krankenversicherung.

Aktien von Spitalbetreibern legten an der Börse in New York nach dem Urteil deutlich zu. Auch Anteilscheine von Krankenversicherern waren gefragt.

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