Blatt nannte sie «Escort Girl»
«Daily Mail» zahlt Melania Trump Schmerzensgeld

Weil das britische Boulevardblatt «Daily Mail» Melania Trump als früheres Escort-Girl bezeichnet hat, zahlt es der First Lady der USA ein Schmerzensgeld in unbekannter Höhe.
Publiziert: 12.04.2017 um 15:52 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 11:36 Uhr
First Lady Melania Trump erhält von der «Daily Mail» ein Schmerzensgeld in unbekannter Höhe. (Archivbild)
Foto: Keystone/AP/ANDREW HARNIK

Die Anwältin der Zeitung, Catrin Evans, gab zudem am Mittwoch vor Gericht in London eine Entschuldigung ab. Die «Daily Mail» erkenne an, dass die im August während des US-Wahlkampfs geäusserten Behauptungen falsch seien und nehme diese zurück.

Damit die beiden Klagen, die die Ehefrau des heutigen US-Präsidenten Donald Trump angestrengt hatte, eingestellt würden, habe die «Daily Mail» in die Zahlung von Schmerzensgeld eingewilligt, erklärte Evans weiter.

Die Höhe der Zahlungen wurde nicht beziffert, nach Angaben der Nachrichtenagentur PA aber liegt die Summe unter drei Millionen Pfund (3,7 Millionen Franken). Melania Trump hatte die Zeitung im Februar auf 150 Millionen Dollar verklagt.

Zeitung zog Artikel zurück

In einem Bericht der «Daily Mail» hatte es geheissen, das aus Slowenien stammende frühere Model habe in den 90er Jahren für einen Escort-Service gearbeitet. Dabei habe Melania «Dienstleistungen angeboten, die über das reine Modeln hinausgingen». Der Artikel wurde zehn Tage nach seiner Veröffentlichung zurückgezogen.

Richter Andrew Nicol verlas nun eine gemeinsame Erklärung beider Seiten, wonach der beanstandete Bericht «falsche und diffamierende» Behauptungen über Melania Trump beinhalte. Deren Anwalt John Kelly hatte erklärt, die Behauptungen über seine Mandantin hätten deren «Integrität und persönliche Würde» verletzt.

Blatt sagt «Sorry»

Auf der «Daily Mail»-Webseite hiess es: «Wir entschuldigen uns bei Mrs. Trump für jegliches Leid, das ihr unsere Veröffentlichung verursacht hat. Wir haben uns bereit erklärt, für Schäden und Kosten zu bezahlen, um die Klage von Mrs. Trump gegen uns zu einem Ende zu bringen.»

Auch die Behauptung, der spätere US-Präsident und seine Frau hätten über den Zeitpunkt ihres ersten Zusammentreffens geflunkert, seien falsch, gab das Boulevardblatt zu. Der fragliche Artikel war im August 2016 erschienen. (SDA)

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