Urteil zu Ex-Bin-Laden-Leibwächter
Deutschland muss Samir A. zurückholen

Ein Gericht untersagte, dass der als «Bin-Laden-Leibwächter» bekannte islamistische Gefährder Samir A. abgeschoben wird. Deutschland tat es – nun muss er aus Tunesien zurückgeholt werden.
Publiziert: 13.07.2018 um 17:31 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 18:51 Uhr
Samit A. wehrte sich immer wieder gegen seine Abschiebung.
Foto: Screenshot

Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden aus Deutschland nach Tunesien soll nach einer Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden. Sie stelle sich als «grob rechtswidrig dar und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien».

Das teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag mit. Deshalb sei Sami A. «unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen». Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am Freitagmorgen in Begleitung von Bundespolizisten mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland geflogen worden.

Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Sein Verbot hatte das Gericht mit fehlender Sicherheit für Sami A. vor Folter in Tunesien begründet.

Das Gericht informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erst über seine Entscheidung, als Sami A. bereits im Flugzeug sass. Dass diese Entscheidung erst am Freitag an das Bamf ging, sei darauf zurückzuführen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen des Gerichts, den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hätten, teilte das Verwaltungsgericht mit.

Eine Sprecherin des deutschen Innenministeriums hatte in Berlin gesagt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei «nach Beendigung der Rückführung informiert, sprich mit Übergabe an die tunesischen Behörden» informiert worden. Das Innenministerium habe die Behörden in Nordrhein-Westfalen bei der Abschiebung unterstützt. Die Entscheidung über die Abschiebung liege in diesem Fall aber in in dem Bundesland.

Nordrhein-Westfalens Flüchtlingsministerium berief sich auf eine dem Abschiebeverbot vorangegangene Entscheidung einer anderen Kammer des Verwaltungsgerichts vom Mittwoch. Darin sei die Abschiebungsandrohung des Ausländeramts der Stadt Bochum für rechtmässig erachtet worden. «Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die Rückführung nach Tunesien durchgeführt worden», heisst es in der Mitteilung des Ministeriums.

Laut Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dient die Abschiebungsandrohung «lediglich der rechtlichen Vorbereitung der tatsächlichen Abschiebung».

Das Flugzeug mit Sami A. an Bord landete am Freitagmorgen 8.11 Uhr Ortszeit auf dem Flughafen Enfidha bei Hammamet. Die tunesischen Behörden ermitteln nach eigenen Angaben, ob A. an «extremistischen Aktivitäten» in Deutschland beteiligt gewesen ist. Er stehe unter Arrest, sagte ein Sprecher des tunesischen Justizministeriums der Nachrichtenagentur DPA.

Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2000 soll er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten und zeitweise zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben. Bin Laden ist der Gründer des Terrornetzwerks Al-Kaida. Er wurde 2011 in Pakistan von einem US-Kommando getötet. (SDA)

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