Darf Donald Trump (77) nochmal zur Wahl als US-Präsident antreten, obwohl er seine Anhänger nach der verlorenen Wahl aufgehetzt hat? Die oberste Wahlbeamtin von Maine, Demokratin Shenna Bellows (58), sagt: Nein!
Am Donnerstag gab sie diesen Entscheid bekannt, argumentierte dabei ähnlich wie der Oberste Gerichtshof in Colorado, der vergangene Woche zu der gleichen Entscheidung gekommen war. Trump stachelte am 6. Januar 2021 seine Anhänger zum Protest an, was in den Sturm aufs Kapitol mündete. Bellows erklärte, die Ereignisse hätten «auf Geheiss und mit Wissen und Unterstützung» des scheidenden Präsidenten stattgefunden.
«Demokratie ist heilig»
Maines Aussenministerin Bellows schreibt in ihrer Erklärung: «Ich komme nicht leichtfertig zu dieser Schlussfolgerung. Demokratie ist heilig … Mir ist bewusst, dass noch nie eine Aussenministerin einem Präsidentschaftskandidaten den Zugang zur Urne auf der Grundlage von Abschnitt 3 des 14. Verfassungszusatzes verwehrt hat. Ich bin mir jedoch auch darüber im Klaren, dass sich noch nie ein Präsidentschaftskandidat an einem Aufstand beteiligt hat.»
In der Erklärung von Bellows hiess es, dass ihre Entscheidung nicht durchgesetzt werde, bis der Oberste Gerichtshof der USA Stellung genommen habe. Dies geschehe «angesichts des knappen Zeitrahmens, der neuartigen verfassungsrechtlichen Fragen, der Bedeutung dieses Falles und der bevorstehenden Abstimmungsvorbereitungsfristen».
Trumps Team kündigte bereits an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. (neo)