Sie forderten eine monatliche Entschädigung von 50'000 Yen (umgerechnet rund 434 Franken), bis die Strahlung auf den Stand vor der Kernschmelze in Folge eines Erdbebens und Tsunamis im März 2011 gesunken ist.
Es ist das dritte Urteil gegen Tepco. Bereits im März hatte ein anderes Gericht geurteilt, dass sich Tepco und der Staat der Nachlässigkeit schuldig gemacht hätten. In einem weiteren Prozess wurde der Staat freigesprochen.
Ungeachtet dieser Urteile und des seit der Katastrophe breiten Widerstandes im Volk gegen die Atomkraft hat Japans Atomaufsicht kürzlich erstmals seit der Katastrophe in Fukushima zwei Reaktoren von Tepco für sicher erklärt. Die Atomregulierungsbehörde befand, dass die Reaktoren 6 und 7 im weltgrössten Atomkraftwerk Kashiwazaki-Kariwa an der Küste des Japanischen Meeres die nach Fukushima verschärften Sicherheitsauflagen erfüllt hätten.
Bis zum Hochfahren dürften jedoch noch Jahre vergehen. Die Regierung hält an der Atomkraft fest. Inzwischen sind vier Reaktoren wieder am Netz. (SDA)