Urteil des Bundesgerichtshofs
Kohls Witwe hat keinen Anspruch auf Millionen

Eine dem früheren deutschen Regierungschef Helmut Kohl einst zugesprochene Entschädigung von einer Million Euro fällt nicht an die Witwe des Altkanzlers.
Publiziert: 29.11.2021 um 17:04 Uhr
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Aktualisiert: 29.11.2021 um 17:51 Uhr
Keinen Anspruch auf Entschädigung: Maike Kohl-Richter.
Foto: dpa

Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich nicht vererbbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag.

Die Richterinnen und Richter bestätigten ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) von 2018. Es ist damit rechtskräftig. Möglich bleibt nun nur noch eine Verfassungsbeschwerde. (Az. VI ZR 248/18 u.a.)

Zahlen sollten Autor und Verlag des Bestsellers «Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle», das Kohls Ghostwriter Heribert Schwan nach einem Zerwürfnis ohne dessen Einverständnis geschrieben hatte. Es enthält Inhalte aus langen vertrauensvollen Gesprächen, die zu einer Zeit geführt wurden, als Schwan noch an Kohls Memoiren arbeitete. Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Landgericht Köln Kohl 2017 eine Million Euro zugesprochen, nur wenige Wochen vor dessen Tod. Maike Kohl-Richter führte den Rechtsstreit als Alleinerbin weiter. Der CDU-Politiker hatte Deutschland von 1982 bis 1998 regiert.

Eine zweite Entscheidung, die 116 derzeit verbotene Textpassagen betrifft, hob der BGH teilweise auf. Einen Teil der Zitate erklärten die Richter für zulässig. Andere Passagen muss das OLG noch einmal prüfen. Beide Urteile ergingen formal als sogenannte Teilurteile. Denn der ebenfalls verklagte Co-Autor Tilman Jens ist inzwischen gestorben, der Rechtsstreit mit seinen Erben derzeit unterbrochen.

(SDA)

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