Seit zehn Jahren wohnt Familie W.* im brandenburgischen Rangsdorf, die Kinder gehen hier zur Schule. Ihr Grundstück umfasst etwa 1000 Quadratmeter, darauf steht das neu gebaute Eigenheim.
Doch jetzt die bittere Entscheidung eines Gerichts: Das Haus muss abgerissen werden! Und zwar auf Kosten der Familie. Wie konnte es so weit kommen?
Erbe fordert Grundstück zurück
Die Geschichte beginnt im Jahr 2010, als die Familie das Grundstück bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär erwirbt. Das Bauland wurde versteigert, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war.
Nach dem Kauf nimmt die Familie einen hohen Kredit auf, baut das Haus und zieht 2012 mit zwei kleinen Kindern ein, wie der «Spiegel» berichtet. Doch plötzlich der Schock: Der angeblich nicht erreichbare Erbe, ein US-Amerikaner mit deutschen Wurzeln, der in der Schweiz lebt, meldet sich. Das Grundstück gehöre ihm – und er wolle es zurück.
Tatsächlich: Zwei Gerichte gaben ihm nun recht. Das Amtsgericht habe nicht ausreichend nach dem Erben gesucht. Der Richter lässt in seinem Urteil durchblicken, dass dem Gericht bewusst sei, welch schwerwiegende Folgen das für die Familie hat. Aber Gesetz ist Gesetz.
Abriss auf eigene Kosten
Die Familie muss nun ohne eigenes Verschulden ihr Eigenheim und das Grundstück innerhalb eines Jahres räumen und das Haus abreissen lassen – auf eigene Kosten.
Ausserdem muss die Familie dem Eigentümer für die Nutzung des Grundstücks eine Entschädigung in Höhe von gut 6000 Euro zahlen. Das ist noch nicht alles. Dazu kommt noch eine Grundschuld in der Höhe von 280'000 Euro plus Zinsen für die Baukosten.
Die Familie hofft nun, dass das Land den Schaden ersetzt – immerhin war es sein Fehler. «Wir warten auf ein Gesprächsangebot», sagt der Vater. (neo)
* Namen bekannt