Überbelegung der Gefängnisse
Straferlass für Südafrikas ehemaligen Präsidenten Zuma

Südafrikas ehemaligem Präsidenten Jacob Zuma bleibt ein erneuter Gefängnisaufenthalt erspart. Nach Angaben der südafrikanischen Strafvollzugsbehörde vom Freitag wurde Zuma ein Straferlass gewährt.
Publiziert: 11.08.2023 um 10:07 Uhr
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Aktualisiert: 11.08.2023 um 11:01 Uhr
ARCHIV - Jacob Zuma, ehemaliger Präsident von Südafrika, spricht während einer Pressekonferenz. Zuma muss nicht erneut ins Gefängnis. Nach Angaben der südafrikanischen Strafvollzugsbehörde am Freitag wurde Zuma ein Straferlass gewährt. Foto: Themba Hadebe/AP/dpa
Foto: Themba Hadebe

Zuvor hatte er sich am Freitagmorgen in der Justizvollzugsanstalt Escourt gemeldet, durfte das Gefängnis jedoch kurz darauf wieder verlassen. Der amtierende Präsident Cyril Ramaphosa hatte einen Straferlass für mehr als neuntausend Gefangene mit geringem Risiko genehmigt. Justizminister Ronald Lamola erklärte die Entscheidung mit der Überbelegung der Gefängnisse. Der Prozess über die möglichen Straferlasse habe bereits im April begonnen.

Der ehemalige Staatschef und Vorsitzende des Afrikanischen Nationalkongresses (ANC) wurde 2021 zu einer 15-monatigen Haftstrafe verurteilt, nachdem er sich geweigert hatte, vor einem Ausschuss auszusagen, der Korruption und Vetternwirtschaft während seiner Amtszeit untersuchen sollte. Zumas Verhaftung löste gewalttätige Unruhen aus, bei denen 350 Menschen starben und Hunderte Geschäfte geplündert und in Brand gesetzt wurden. Nach nicht einmal acht Wochen wurde er jedoch wegen angeblicher Gesundheitsprobleme entlassen. Noch im vergangenen Juli hatte das Verfassungsgericht in Johannesburg eine vorzeitige Haftentlassung Zumas aus Gesundheitsgründen für unrechtmässig erklärt. Der 81-jährige war Präsident von 2009 bis 2018.

(SDA)

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