Sein Recht auf Freiheit und Sicherheit sei durch die Untersuchungshaft nicht verletzt worden, entschied das Gericht nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu am Dienstag. Kavala muss damit im Gefängnis bleiben.
Kavala ist seit November 2017 inhaftiert. Er war im Februar zunächst von dem Vorwurf eines Umsturzversuchs im Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten von 2013 freigesprochen worden, blieb aber wegen eines neuen Haftbefehls inhaftiert. Seit 18. Dezember steht er erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm politische oder militärische Spionage sowie einen Umsturzversuch im Zusammenhang mit dem Putschversuch vom Juli 2016 vor. Menschenrechtsorganisationen werten die Vorwürfe gegen Kavala als politisch motiviert.
Der 63-Jährige stammt aus einer Unternehmerfamilie und fördert zahlreiche zivilgesellschaftliche Projekte in der Türkei. Kavala ist auch Gründer der Stiftung Anadolu Kültür.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte bereits im Dezember 2019 Kavalas Freilassung angeordnet. Mit dem Freispruch im Februar war das EGMR-Urteil formal erfüllt worden. Wegen der andauernden Inhaftierung aufgrund des neuen Haftbefehls hatte sich Kavala an das türkische Verfassungsgericht gewandt.
(SDA)