Der Rechtsstreit um das Schmähgedicht von ZDF-Moderator Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan geht in die nächste Runde: Erdogan will nun den kompletten Text verbieten lassen.
Teile des Werks sind bereits verboten
Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger habe am Mittwoch Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Mitte Mai hatte das Gericht bereits eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der ein Grossteil des Werkes nicht weiterverbreitet werden darf (BLICK berichtete).
Erdogans Anwalt wolle nun im Hauptsacheverfahren ein Komplettverbot des Gedichts erwirken, berichtete der «Spiegel». Sprenger berufe sich dabei im Wesentlichen auf die Argumente, die er auch schon im Verfügungsverfahren vorgebracht habe, allerdings mit einer Ergänzung: «Böhmermann kann sich nicht auf Kunst berufen, wenn er selbst behauptet, das Kunstwerk stamme gar nicht von ihm», sagt Sprenger dem Nachrichtenmagazin.
Böhmermann gibt Internet als Quelle an
Böhmermann hatte in einem mit der «Zeit» schriftlich geführten Interview auf die Frage geantwortet, ob er das Gedicht selbst geschrieben habe: «Nein. Quelle: Internet.» Böhmermann hatte Erdogan mit dem Gedicht in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» angegriffen - teilweise unter der Gürtellinie.
Erdogan geht seither juristisch gegen ihn vor. Das Landgericht Hamburg stufte das Gedicht grundsätzlich als Satire ein, erklärte aber, die verbotenen Passagen müsse Erdogan «angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen». Böhmermanns Anwalt Christian Schertz kritisierte die Verbots-Entscheidung als «falsch».
Zweites Verfahren läuft noch
Ausser dem Verfahren in Hamburg ist in Mainz ein Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts hängig. Die Bundesregierung hatte zuvor aufgrund eines Strafverlangens der türkischen Regierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
Der «Spiegel» zitierte die zuständige Staatsanwaltschaft in Mainz mit den Worten, dass «ganz kurzfristig» nicht mit einer abschliessenden Verfügung zu rechnen sei. Derzeit wird demnach auf eine Stellungnahme von Böhmermanns Anwälten gewartet. (SDA)