Sie pochte aber zugleich auf das Grundrecht der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und forderte dies auch von der Türkei ein. «Im Rechtsstaat ist die Justiz unabhängig. ... In ihm gilt die Unschuldsvermutung.» Nicht die Regierung, sondern Staatsanwaltschaften und Gerichte hätten das letzte Wort.
Die türkische Regierung hatte ein Strafverfahren nach Paragraf 103 gegen Böhmermann gefordert, weil dieser in einem Schmähgedicht Erdogan beleidigt habe. Dem Gesetz zufolge muss die deutsche Regierung in einem solchen Fall zunächst eine Ermächtigung erteilen, damit die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten kann. Merkel sagte, dieser Paragraf sei in Zukunft entbehrlich.
In einem als Schmähkritik betitelten Gedicht hatte Böhmermann im ZDF den türkischen Präsidenten verunglimpft. Er machte dabei deutlich, dass er dies bewusst tue, um die Grenzen von Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit aufzuzeigen.
Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger hat angekündigt, notfalls durch alle Instanzen zu gehen, damit Böhmermann bestraft werde. Dazu muss die Staatsanwaltschaft allerdings zunächst Klage erheben und ein Gericht einen Prozess zulassen.
Erdogan hat allerdings auch nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches Klage wegen Beleidigung eingereicht. Dem muss die Staatsanwaltschaft Mainz nachgehen.