Trotz Visum auf der schwarzen Liste
Indien liess Schweizer Ex-Diplomaten nicht einreisen

Dem Schweizer Ex-Diplomaten K.V.* (75), wurde die Einreise nach Indien trotz gültigem Visum verweigert. Er soll auf der schwarzen Liste stehen, hiess es. Jetzt schaltet sich auch das indische Aussenministerium ein.
Publiziert: 12.02.2018 um 14:32 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 03:10 Uhr
K.V.* durfte nicht nach Indien einreisen.
Foto: Counterview.net

Der Schweizer Ex-Diplomat K.V.* wollte der Einladung des sozialen Aktivisten und Chefs der NGO Janvikas, Gagan Sethi, nach Indien folgen. Er wollte in den Bundesstaat Gujarat im Westen des Landes reisen. Eine Reise mit abruptem Ende.

Am 22. Januar landete der 75-Jährige in Ahmedabad – und wurde von den Behörden gleich wieder in den nächsten Flieger gesetzt, schreibt die «Times of India». Er habe kein Recht, in das Land einzureisen, hiess es. Ratlos und genervt schrieb V. daraufhin dem indischen Botschafter in der Schweiz, Sibi George, einen Brief und verlangte eine Erklärung.

«Als ich am Flughafen Ahmedabad ankam, hatte ich eine furchtbar schlechte Erfahrung. Mein Visum, das ich bis Ende Dezember 2017 in Bern erhalten hatte, wurde von den Einwanderungsbehörden abgelehnt. Mir wurde nur gesagt, dass ich kein Recht hätte, nach Indien einzureisen, auf die schwarze Liste gesetzt wurde und sofort in die Schweiz zurückkehren müsse», schreibt V.

Seinen Pass kriegte er erst in Genf wieder

Auch den Hinweis auf das gültige Visum hätten die Behörden ignoriert. Ebenfalls war es V. nicht erlaubt, seine Freunde, die auf ihn warteten, zu kontaktieren. «Meine Argumente, insbesondere meine Frage nach den Gründen für diese Entscheidung, wurden überhaupt nicht berücksichtigt», heisst es im Brief. Auch sein Pass wurde dem Mann erst nach der Landung in Genf wieder ausgehändigt.

V. lebte 13 Jahre in Indien. Als Diplomat war er im Rahmen der Schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit (DEZA) in Indien stationiert und verantwortlich für die Überwachung der Hilfsaktivitäten der Schweiz im Ausland.

Das indische Aussenministerium gab später an, den Fall zu prüfen. Gemäss Quellen aus dem zentralen Nachrichtendienst gebe es in den Unterlagen des Nachrichtendienstes zur schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit keine negativen Auffälligkeiten. (man)

* Name der Redaktion bekannt

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