Aymen (25) hat vor drei Jahren zwei Kindern bei einem Brand in der Nähe von Paris das Leben gerettet. Dennoch soll der Tunesier aus Frankreich abgeschoben werden. Wie die Zeitung «Le Parisien» berichtet, kam der ausgebildete Informatiker 2013 aus Tunesien nach Frankreich. Bei seiner Heldentat waren noch zwei weitere Freunde von ihm dabei. Sie retten die Kinder aus einem Apartment, dessen Küche in Flammen stand.
Anders als die spektakuläre Kletteraktion des malischen Flüchtlings Mamoudou Gassama, der unlängst in Paris ein an einer Balkonbrüstung hängendes vierjähriges Kind vor dem wohl tödlichen Absturz aus dem vierten Stock bewahrte und zum Dank nun auf seine Einbürgerung hoffen darf, wurde die Tat des Tunesiers nicht gefilmt und somit nicht zum Internet-Hit.
Im Gegenteil: Nach ihrer Hilfsaktion verschwanden die Männer unbemerkt vom Unglücksort. Die Mutter der geretteten Kinder suchte öffentlich nach ihnen. Wochen später erhielten sie von einem Vorortbürgermeister eine Auszeichnung.
Aufenthaltserlaubnis abgelehnt
Nach behördlichem Hin und Her habe es die Präfektur im Januar schliesslich abgelehnt, dem Tunesier eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen, erklärte sein Anwalt. Demnach sei dem 25-Jährigen mitgeteilt worden, er sei verpflichtet auszureisen. Der Fall liege nun in den Händen eines Verwaltungsgerichts.
Die Präfektur will jetzt nach eigener Auskunft alles dafür tun, um die Aufforderung zur Ausreise des Mannes noch im Laufe des Tages wieder aufheben zu lassen.
Wie ungleich die Fälle behandelt werden, wurde am Montag besonders deutlich: Gassama erhielt für seinen Einsatz die höchste Auszeichnung der Stadt Paris. Bürgermeisterin Anne Hidalgo verlieh dem 22-Jährigen für seinen «Mut» und seine «Heldentat» die Medaille Grand Vermeil. «Sie sind nicht nur ein Held der Republik, sondern auch ein Held von Paris", sagte Hidalgo.
In den Tagen nach der spektakulären Kletteraktion, die Gassama den Namen «Spiderman» einbrachte, hatte ihn bereits Präsident Emmanuel Macron im Elysée-Palast empfangen und ihm die Einbürgerung aus besonderen Gründen zugesagt. (SDA)