Trauer, Unmut, drängende Fragen
Hanau vor Jahrestag des Anschlags

Ein Jahr ist es her, dass Tobias R. in der westdeutschen Stadt Hanau (Hessen) neun Menschen aus rassistischen Motiven erschoss - und noch immer sind Entsetzen und Ratlosigkeit über die Tat in der Stadt greifbar.
Publiziert: 12.02.2021 um 09:54 Uhr
Eine offizielle Gedenktafel mit den Fotos der neun Opfer erinnert am Anschlagsort in Hanau-Kesselstadt an die Opfer der Anschläge im Jahr 2020. Der Rechtsextremist Tobias R. hatte hier am 19. Februar 2020 neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Foto: Boris Roessler/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits
Foto: BORIS ROESSLER

Am 19. Februar werden Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier das zu spüren bekommen, wenn sie zusammen mit dem Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky und Angehörigen der Toten an der Gedenkfeier teilnehmen. Neben Trauer und Schmerz werden auch die drängenden Fragen der Opferfamilien den Jahrestag bestimmen. Doch ob und welche Antworten die deutsche Politik darauf finden wird, ist offen.

Vielfach hatten die Angehörigen in den vergangenen zwölf Monaten Konsequenzen aus der Tat gefordert - allen voran ein entschiedeneres Eintreten gegen Rechts. Den Behörden warfen sie vor, «Warnsignale» nicht ernst genug genommen zu haben, zuletzt etwa Ajla Kurtović, deren Bruder Hamza unter den neun Todesopfern des Anschlags war. Neben Pamphleten mit Verschwörungstheorien und rassistischen Ansichten, die der 43 Jahre alte Täter vor der Tat im Internet veröffentlicht hatte, gehört dazu auch ein von dem Deutschen verfasster, sehr wirrer Brief, der Monate zuvor beim Generalbundesanwalt eingegangen war.

Warum wurde dem nicht nachgegangen und warum durfte Tobias R. Waffen besitzen? Wie kann eine solche Tat künftig verhindert werden? Diese Fragen treiben nicht nur die Familien um. Schärfer formuliert es die «Initiative 19. Februar Hanau», ein Zusammenschluss von Hanauer Angehörigen. In einem der Texte auf ihrer Homepage ist von einem «Versagen der Behörden vor, während und nach der Tat», von «Schwerfälligkeit der Ämter bei der Unterstützung und Hilfe» und von «unverzeihlichem Fehlverhalten der Sicherheitskräfte in der Tatnacht» die Rede. Er zeigt, wie tief die Wunden und die Zerrissenheit in Hanau auch ein Jahr nach dem Anschlag noch sind.

Das prägt auch die Arbeit von Helmut Fünfsinn, Opferbeauftragter der hessischen Landesregierung und ehemaliger hessischer Generalstaatsanwalt. Seit Februar vergangenen Jahres kümmert er sich als persönlicher Ansprechpartner im Zusammenspiel mit dem Bundesopferbeauftragten Edgar Franke, dem Hanauer Opferbeauftragten Andreas Jäger und anderen Beteiligten um Anliegen der Betroffenen und koordiniert Kontakte zu Ansprechpartnern.

Neben finanziellen Hilfen und Unterstützung beim Umgang mit Behörden sorgen Fünfsinn und seine Mitstreiter dafür, dass die Betroffenen auch psychosoziale Unterstützung bei der Verarbeitung von Traumata und Trauer bekommen, beispielsweise über die Hanauer Hilfe, eine Beratung für Opfer und Zeugen von Straftaten.

Als besonders schwierig für die Hinterbliebenen schätzt der ehemalige Generalstaatsanwalt ein, dass es nach diesem beispiellosen rassistischen Terroranschlag nach aller Voraussicht kein Strafverfahren geben wird, da sich der Täter selbst richtete. Denn auch wenn die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft noch nicht abgeschlossen sind: Bisher sollen sich nach Medienberichten keine Hinweise darauf ergeben haben, dass Tobias R. Mitwisser oder Helfer hatte.

Zuletzt dürfte die Mitteilung von Hessens Innenminister Peter Beuth, der Hanauer Polizeinotruf sei in der Tatnacht überlastet gewesen, den Unmut der Angehörigen geschürt haben. Brisant ist dieses Eingeständnis deshalb, weil eines der Opfer, der 22 Jahre alte Vili Viorel Păun, den Täter nach den ersten Schüssen mit seinem Auto verfolgt haben soll, um ihn zu stoppen - und dabei mehrfach vergeblich den Notruf gewählt haben soll. Kurz darauf war er von Tobias R. in seinem Auto erschossen worden. Auch wenn Beuth nun, ein Jahr nach der Tat, technische Gründe für den Engpass verantwortlich macht und auf das dennoch schnelle Handeln der Einsatzkräfte hinweist, bleibt die Frage, ob die Polizei Păun nicht hätte aufhalten können, wäre er bei dem Notruf durchgekommen.

Auf der anderen Seite habe es auch Dinge gegeben, die nach der Tat und bei der Aufarbeitung richtig gelaufen seien, sagt Fünfsinn. So sei es - neben dem schnellen Eintreffen der Polizei am Tatort - wichtig gewesen, dass der Generalbundesanwalt noch in der Tatnacht das Verfahren übernommen habe. Auch beim Engagement gegen Rechtsextremismus sieht Fünfsinn Fortschritte - und verweist etwa auf einen neuen Fonds für Projekte gegen Extremismus, auf das Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus sowie auf das Aktionsprogramm «Hessen gegen Hetze». Ob sich der Alltagsrassismus dadurch beeindrucken lasse, stehe auf einem anderen Blatt.

So hätten die Behörden alleine in der Tatnacht vom 19. auf den 20. Februar 2020 über 50 Hassmails wahrgenommen. Über die bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität seien die Verfasser verfolgt und auch teils bereits verurteilt worden, sagt Fünfsinn. Zugleich äussert der hessische Opferbeauftragte die Hoffnung, dass auch durch die Arbeit in der Extremismusprävention solche Taten künftig verhindert werden können - «sicher ist man allerdings leider nie.» Erst am Donnerstag hatte der Soziologe und Rechtsextremismusforscher Matthias Quent mit Blick auf den Hanauer Anschlag deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die gesamte Gesellschaft im Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus gefordert ist - und erst ganz am Anfang eines langen Lernprozesses stehe.

(SDA)

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