Toter Georgier in Berlin
Deutsche Justiz geht von russischem Auftragsmord aus

Nach dem Mord an einem Georgier im August 2019 hat die deutsche Bundesanwaltschaft vor dem Berliner Kammergericht Anklage gegen einen Russen erhoben. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass es sich dabei um einen staatlichen Tötungsauftrag handelt.
Publiziert: 18.06.2020 um 12:46 Uhr
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2019 wurde in Berlin ein georgischer Staatsangehöriger erschossen.
Foto: AFP

«Hintergrund des Tötungsauftrags war die Gegnerschaft des späteren Opfers zum russischen Zentralstaat, zu den Regierungen seiner Autonomen Teilrepubliken Tschetschenien und Inguschetien sowie zu der pro-russischen Regierung Georgiens», teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag mit.

Das Opfer, ein 40 Jahre alter Tschetschene mit georgischer Staatsangehörigkeit, war am 23. August 2019 in einem Berliner Stadtpark von einem Velo aus erschossen worden. Die Kugeln trafen ihn am Kopf sowie am Rücken. Nach der Anklage drohte Bundesaussenminister Heiko Maas Russland wegen des Falls mit weiteren Strafmassnahmen.

Mörder hielt sich als Asylbewerber in Deutschland auf

Der tatverdächtige Russe war noch am Tag des Attentats gefasst worden. Zeugen hatten beobachtet, wie er eine Perücke sowie ein Fahrrad und eine Waffe in der Spree versenkte. Der Mann sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Die Bundesanwaltschaft hatte Anfang Dezember 2019 die Ermittlungen an sich gezogen. Im Februar hatte die Anklagebehörde einen eigenen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen erwirkt. Nach Angaben der Behörde hielt sich der Russe seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland auf.

Enge Kontakte zum russischen Geheim

Der mutmassliche Auftragsmord hatte einen diplomatischen Streit zwischen Deutschland und Russland ausgelöst. Wegen angeblich fehlender Bereitschaft Russlands, bei der Aufklärung der Tat zu helfen, hatte die Bundesregierung zwei russische Diplomaten ausgewiesen. Moskau hatte mit der Ausweisung zweier deutscher Diplomaten reagiert.

In einer Antwort des deutschen Justizministeriums auf eine Anfrage der Linken hatte es Anfang Juni geheissen, dass zwei Rechtshilfeersuchen der Berliner Staatsanwaltschaft vom Dezember 2019 «von der Russischen Föderation bislang inhaltlich nicht beantwortet» worden seien. Medienberichten zufolge soll der mutmassliche Attentäter enge Kontakte zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB gehabt haben. (SDA/bra)


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