Louisa* (†3) aus Toulouse (F) erstickte an einem kleinen Spielzeugrädchen aus einem Kinder-Überraschungsei. Zwar gelang es ihrem Grossvater noch, das Teil wieder aus ihr herauszubekommen. Das Mädchen war da aber bereits bewusstlos.
Seit gestern ist klar: Den italienischen Süsswarenhersteller Ferrero trifft keine Schuld. Die Staatsanwältin verwies auf die Packungsbeilage, die darauf hinweist, dass das Spielzeug nicht von Kindern unter drei Jahren benutzt werden dürfe und dass ältere Kinder es nur unter der Aufsicht von Erwachsenen benutzen sollten.
Darüberhinaus hätten die Ermittlungen ergeben, dass das Mädchen bereits seit einem Monat problemlos mit dem Spielzeug gespielt habe, so die Staatsanwältin vor Gericht. Infolge der Untersuchungen werde niemandem ein Vergehen vorgeworfen.
Ferrero erklärte, die Sicherheit der Konsumenten, vor allem von Kindern, stehe für das Unternehmen an erster Stelle. Alle vermarkteten Produkte stünden im Einklang mit der EU-Richtlinie von 2009 für die Sicherheit von Spielzeug.
Ferreros Kinder-Überraschung erfreut sich seit über 40 Jahren grösster Beliebtheit bei Kindern und Sammlern. Im Inneren des Schokoladeneis befindet sich ein Plastikei, das entweder eine Figur oder ein Spielzeug zum Zusammenbauen enthält.
In den USA ist das Überraschungsei ganz verboten. Dort gelten strikte Gesetze zu Süssigkeiten, in denen Spielzeug versteckt ist. (mad/SDA)
* Name geändert