Todesfahrt von Heidelberg
Haftbefehl gegen Amok-Fahrer

Die Hintergründe der Heidelberger Amokfahrt ist nach wie vor unklar. Der Täter ist mittlerweile ausser Lebensgefahr. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen.
Publiziert: 26.02.2017 um 14:29 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 04:05 Uhr

Nach der tödlichen Autofahrt in eine Menschenmenge in Heidelberg rätseln die Ermittler noch über das Motiv des Fahrers. Gegen den mutmasslichen Todesfahrer (35) von Heidelberg ist Haftbefehl erlassen worden.

Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Sonntag mitteilten, werden dem Deutschen unter anderem Mord, versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und versuchter Totschlag vorgeworfen.

Hier wurde der Amok-Fahrer von der Polizei gestoppt.
Foto: imago stock&people

Der Verdächtige liegt nach einer Operation, die infolge eines Bauchdurchschusses durch die Polizei nötig war, im Spital (BLICK berichtete). Dort werde er von Polizisten bis zu seiner Verlegung in ein Gefängnisspital rund um die Uhr bewacht. In einer ersten Vernehmung habe er sich nicht zu den Vorwürfen geäussert.

Terroristische Hintergründe nicht bestätigt

Die Hintergründe für die Fahrt des 35-jährigen Mannes waren am Sonntag noch unklar. «Die Ermittlungen laufen», sagte ein Polizeisprecher. Er konnte keine Angaben zu einem möglichen Motiv machen. Anzeichen auf einen terroristischen Hintergrund sehen die Ermittler aber weiterhin nicht.

Der Mann (35) war am Samstagnachmittag in der Heidelberger Innenstadt in eine Gruppe von Fussgängern gerast und hatte dabei einen 73-Jährigen tödlich verletzt. Der Mann erlag wenige Stunden nach dem Unglück in einem Spital seinen schweren Verletzungen. Ein Mann (32) und eine Frau (29) wurden leicht verletzt.

Hier raste der Amok-Fahrer in die Menschenmenge.
Foto: imago stock&people

Der Autofahrer stieg nach der Fahrt in die Menschenmenge aus seinem Wagen und rannte mit einem Messer in der Hand davon. Polizeibeamte stellten ihn kurz darauf. Ein Beamter schoss und verletzte den 35-Jährigen dabei. Er wurde noch am Samstag operiert; am Sonntag war er ausser Lebensgefahr.

Der Mann hatte einen Bauchschuss erlitten, als er nach dem Vorfall am Samstag von Polizisten gestoppt wurde. Nach der Operation sei aber noch nicht vernehmungsfähig.

Ermittlungen wegen Schussabgabe

Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa kommt der Mann aus dem Raum Heidelberg und soll dem Vernehmen nach nicht polizeibekannt sein. Der Deutsche soll mit einem Mietwagen in die Menschengruppe in Heidelberg gefahren sein.

Nach den Schüssen wird auch gegen den Polizeischützen ermittelt. Nach einem Schusswaffengebrauch durch die Polizei finden solche Ermittlungen grundsätzlich statt, wie ein Polizeisprecher am Sonntag sagte.

Polizisten dürfen ihre Waffen nur in Extremsituationen einsetzen. Gründe sind meist Notwehr oder der Schutz eines Bedrohten. Das Schiessen ist im Ernstfall aber auch erlaubt, wenn schwere Verbrechen oder die Flucht eines gefährlichen Täters nicht anders verhindern werden können. Der Gebrauch der Waffe sollte angedroht oder ein Warnschuss abgefeuert werden.

Im Fall von Heidelberg ist dies laut Polizei auch geschehen. Der 35-Jährige wurde mehrmals aufgefordert, sein Messer wegzulegen - das belegt auch ein verifiziertes Video, das auf Twitter zu sehen ist.

In dem Video sind mehrere Polizeifahrzeuge und Beamte zu sehen, die ihre Waffe auf den mutmasslichen Täter richten. Der 35-Jährige ist auf der Aufnahme nicht zu sehen. Nach den Aufforderungen, die Waffe wegzulegen, ist ein Schuss zu hören. (SDA/nbb)

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