Zwei ungewöhnliche Sexsomnie-Missbrauchsfälle sorgen in Neuseeland für Schlagzeilen. Als Sexsomnie bezeichnet man eine bizarre Schlafstörung. Betroffene verüben sexuelle Handlungen im Schlaf, beim Einschlafen oder beim Aufwachen.
So kam ein Fall eines Vaters, der seine Tochter im Jahr 2019 nachts begrabscht hatte, erneut vor Gericht. Er hatte laut «NZ Herald» gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Seine Begründung: Er leide an «Sexsomnie». Er habe keine Erinnerung an das Vorgefallene, habe seine Tochter nicht bewusst sexuell berührt, argumentiert er. Das Opfer – das hauptsächlich bei der Mutter lebt – hatte die Nacht bei ihrem Vater verbracht. Danach erzählte sie ihrer Mutter, dass ihr Vater sie «unangemessen» berührt hatte.
Das Gericht in Wellington schmetterte den Antrag des Mannes jedoch ab. Beim Mann wurde bei einer Schlafstudie zwar eine Schlafapnoe diagnostiziert, andere Anzeichen für abnormes Schlafverhalten stellten die Gutachter jedoch nicht fest. Seine Verurteilung von acht Monaten Hausarrest wurde nicht aufgehoben.
Tochter des Kollegen missbraucht
In einem anderen Fall in Neuseeland, in dem Sexsomnie als Begründung für einen sexuellen Missbrauch angeführt wurde, entschied eine Jury zugunsten des Täters. Ein Mann hatte in der Nacht die jugendliche Tochter eines Kollegen missbraucht. Die Vorfälle geschahen zwischen Januar 2018 und Juli 2020.
Ein Geschworenengericht in Hamilton sprach ihn frei, wie «Radio New Zealand» berichtet. Der Richter hörte zwei Gutachter an und sagte bei der Urteilsverkündung, dass der Angeklagte sich bewusst sei, dass er «diese etwas ungewöhnliche Diagnose» habe und dass er den Geschworenen «überzeugende und glaubwürdige Beweise» vorgelegt hatte.
Auch in der Schweiz ungewöhnliches Urteil
Anfang Woche machte der Fall aus Kulm AG Schlagzeilen. Ein damals 19-jähriger Mann soll im Jahr 2019 die 15-jährige beste Freundin seiner Partnerin vergewaltigt haben.
Doch obwohl das Bezirksgericht Kulm der Klage der jungen Frau Glauben schenkte, wurde der Beschuldigte freigesprochen. Er plädierte auf schuldunfähig, weil er an einer Schlafstörung leide und seine Handlungen deshalb nicht bewusst ausgeführt habe.
Das Gericht gab daraufhin ein interdisziplinäres Gutachten in Auftrag. Untersuchungen ergaben, dass der damals 19-Jährige tatsächlich zum Schlafwandeln neigte.
Der Mann wurde freigesprochen. Die Richter wiesen darauf hin, dass man zwar keinesfalls an der Glaubwürdigkeit des Opfers zweifle, der Beschuldigte allerdings ebenfalls glaubwürdige Aussagen zu Protokoll gegeben habe. (neo)