Tinder-Profil verboten
Deutsche Kommandeurin zu sexy für Bundeswehr

Eine hohe deutsche transgeschlechtliche Bundeswehr-Beamtin muss ihr Tinder-Profil anpassen. Zu dem Schuss kam das Verfassungsgericht. Sie warb offen für eine Sex-Beziehung, was laut Richtern Zweifel an ihrer charakterlichen Integrität wecken könnte.
Publiziert: 27.05.2022 um 10:35 Uhr
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Aktualisiert: 27.05.2022 um 16:38 Uhr
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Das war das Tinder-Profil von Anastasia Biefang. Sie muss es anpassen.
Foto: Screenshot

Soldatinnen und Soldaten in besonders repräsentativen Funktionen müssen auch privat im Internet zurückhaltend auftreten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Deutschland nun entschieden.

Vorausgegangen war ein skurriler Fall: Anastasia Biefang (47), hochrangige Angestellte bei der Bundeswehr, hatte 2019 bei Tinder mit folgenden Worten für sich geworben: «Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.» Dazu ein Foto von sich.

Als ihr Disziplinarvorgesetzter davon erfuhr, erteilte er ihr einen Verweis. Biefang wehrte sich – ohne Erfolg. Das zuständige Truppendienstgericht billigte diesen jedoch mit der Argumentation, die Formulierung im Profil würde «Zweifel an der moralischen Integrität der Kommandeurin» wecken. Aussenstehenden würde der Eindruck vermittelt, dass sie sich selbst und ihre Geschlechtspartner zu reinen Sexobjekten reduziere, was sich auch negativ auf den guten Ruf der Bundeswehr auswirke.

«Werde wohl Profile durch Vorgesetzte prüfen lassen»

Nun hat sich auch das Bundesverwaltungsgericht auf die Seite des Vorgesetzten geschlagen. Zwar werde durch das Verhalten der Soldatin nicht gleich das Ansehen der gesamten Bundeswehr beschädigt. Einzelne dürften über ihre geschlechtlichen Beziehungen frei bestimmen und sich auch für ein promiskuitives Sexualverhalten entscheiden. Dies sei durch das Persönlichkeitsrecht geschützt. Biefang aber habe als Kommandeurin mit 1000 Mitarbeitern eine besonders repräsentative Position innegehabt. Darauf müsse sie Rücksicht nehmen bei der Wahl ihrer Worte und Bilder.

«Da müssen Formulierungen vermieden werden, die Zweifel an der charakterlichen Integrität wecken», zitiert «n-tv» den Vorsitzenden Richter Richard Häussler aus der Urteilsbegründung.

Biefang verstand die Welt nicht mehr. Sie wisse nach wie vor nicht, was an ihrer Darstellung missverständlich gewesen sein soll, sagte die 47-Jährige dem Portal. «In Zukunft werde ich wohl meine Profile durch meine Vorgesetzten prüfen lassen, ob das rechtmässig ist.» Biefang, die den Rang eines Oberstleutnants hat, ist inzwischen Referatsleiterin im Kommando Cyber- und Informationsraum in Bonn. (vof/AFP)

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