Damit die Verfassungsänderung in Kraft tritt, muss sie nun noch von der Nationalversammlung und dem Senat mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit verabschiedet werden. Die Beratungen im Parlament beginnen laut Valls am 3. Februar.
Staatschef François Hollande hatte kurz nach den Pariser Anschlägen vom 13. November erklärt, den Ausnahmezustand in der Verfassung verankern zu wollen. Bislang sind die damit verbundenen Massnahmen wie Ausgangssperren, nächtliche Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss und Hausarrest für mutmassliche Gefährder nur in einem Gesetz geregelt.
Der vom Kabinett beschlossene Reformtext sieht auch die Möglichkeit vor, Franzosen mit doppelter Staatsbürgerschaft nach einer Verurteilung wegen Terrorvorwürfen die französische Staatsbürgerschaft zu entziehen. Dieses Vorhaben war umstritten.
Hollande hatte den Ausnahmezustand nach den Anschlägen vom 13. November mit 130 Toten verhängt. In der Folge wurden die Massnahmen um drei Monate verlängert; sie gelten damit bis Ende Februar.