Die in Kanada auf Betreiben der USA zwischenzeitlich festgenommene Huawei-Finanzchefin Meng Wanzhou hat die kanadischen Behörden verklagt. Die Spitzenmanagerin des chinesischen Smartphone- und Technologieriesen verlangt mit ihrer Zivilklage Anspruch auf Schadenersatz.
Meng wirft den Behörden nach Angaben ihrer Anwälte vom Sonntag vor, bei ihrer Festnahme und Befragung in Vancouver ihre verfassungsmässigen Rechte verletzt zu haben. So sei Meng offiziell im Rahmen einer Routinekontrolle drei Stunden lang von Zollbeamten verhört worden – erst dann sei ihr mitgeteilt worden, dass sie verhaftet sei. Ausserdem hätten Zöllner während der Befragung ihre Smartphones und ihren Computer ausgewertet sowie ihr Gepäck durchsucht. Auch dadurch seien Mengs Rechte verletzt worden.
Die Zivilklage, mit der Meng Anspruch auf Schadenersatz erhebt, wurde den Anwälten zufolge am Freitag eingereicht. Sie richtet sich gegen Mitglieder der kanadischen Regierung, des Zolls und der Bundespolizei.
Wird Meng an die USA ausgeliefert?
Die Huawei-Finanzchefin war Anfang Dezember auf Betreiben der USA bei einer Zwischenlandung in der westkanadischen Stadt Vancouver festgenommen worden. (Blick berichtete) Sie kam später gegen Zahlung einer Millionen-Kaution und unter strengen Auflagen frei. Die US-Regierung wirft Meng Verstösse gegen die Iran-Sanktionen vor. Die Tochter von Huawei-Firmengründer Ren Zhengfei wurde deshalb Ende Januar zusammen mit ihrem Unternehmen vor einem Bundesgericht in New York angeklagt.
Am vergangenen Freitag stellte die kanadische Regierung die Weichen für eine Auslieferung Mengs in die USA. Das Justizministerium in Ottawa stellte formell fest, dass die Voraussetzungen für ein Auslieferungsverfahren erfüllt seien. China kritisierte das Vorgehen der kanadischen Behörden als politisch motiviert.