Südafrika
Strafmass im Fall Pistorius wird nicht neu verhandelt

Johannesburg – Die Verurteilung des früheren Spitzensportlers Oscar Pistorius wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft bleibt bestehen. Richterin Thokozile Masipa lehnte am Freitag einen Antrag der Anklage ab, gegen das in zweiter Instanz verhängte Strafmass in Berufung zu gehen.
Publiziert: 26.08.2016 um 12:34 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 12:36 Uhr
Die Verurteilung des 29-jährigen Pistorius (m.) wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft bleibt bestehen. Richterin Thokozile Masipa lehnte am Freitag einen Antrag der Anklage ab, gegen das von ihr in zweiter Instanz verhängte Strafmass in Berufung zu gehen. (Archiv)
Foto: Keystone/EPA AFP/POOL/MARCO LONGARI/POOL

Hätte Masipa nun einer Berufung zugestimmt, wäre der Fall von einem anderen Richter neu beurteilt worden. Die Richterin hatte das Strafmass im Juli selbst verhängt.

Staatsanwalt Gerrie Nel hatte das Strafmass als «schockierend milde» bezeichnet. Er wollte mit einer Berufung ein höheres Strafmass durchsetzen. «Die belastenden Umstände wiegen schwerer als die mildernden Umstände», betonte Nel. Eine Berufungsverhandlung sei deshalb im Interesse der Gesellschaft nötig.

Der unterhalb seiner Knie amputierte frühere Sprinter Pistorius hatte am Valentinstag 2013 in seinem Haus durch eine geschlossene Toilettentür seine damalige Freundin Reeva Steenkamp mit vier Schüssen erschossen. Er beteuerte stets, Einbrecher hinter der Tür vermutet zu haben.

Das Gesetz in Südafrika sieht für Totschlagsdelikte ein Strafmass von mindestens 15 Jahren Haft vor. Richter haben jedoch im Fall besonderer, mildernder Umständen Spielraum, eine geringere Strafe zu verhängen. «Es ist schockierend, bei einem Ausgangspunkt von 15 Jahren eine Strafe von nur sechs Jahren Haft zu verhängen», sagte Nel.

Der Staatsanwalt betonte, dass Pistorius bislang keine plausible Erklärung dafür gegeben habe, wieso er ohne Warnung durch die Tür geschossen habe. Selbst wenn er geglaubt habe, auf einen Einbrecher zu zielen, sei dem geübten Schützen die mögliche Todesfolge seiner Schüsse klar gewesen, sagte Nel. «Der Tod der Person hinter der Tür war für ihn ein klares und offensichtliches Ergebnis seiner Handlung.»

Pistorius' Verteidiger Barry Roux hingegen betonte, die Haftstrafe sei angemessen, es gebe keinen Grund für eine Berufung. «Wie könnte man rechtfertigen, den Angeklagten ein drittes Mal der Unsicherheit auszusetzen?», fragte Roux. Damit würde sein Mandant «wie ein Pingpong-Ball von Gericht zu Gericht gestossen.»

In erster Instanz wurde Pistorius 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Pistorius wurde schon nach Absitzen von rund einem Jahr Haft in den Hausarrest entlassen. Den verbrachte er in der Luxusvilla seines Onkels in Pretoria.

Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein und erzielte Ende 2015 in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen «Mordes». Der Tatbestand entspricht im Schweizer Rechtssystem dem Totschlag. Daraufhin verhängte Richterin Masipa im Juli das neue Strafmass von sechs Jahren Haft. Seither ist Pistorius erneut in Pretoria inhaftiert.

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